BAG - Urteil vom 12.05.1992 (3 AZR 247/91)
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch darüber, ob die Beklagte für Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung einzustehen hat, die der Kläger bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten erdient hat. Der [...]