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Mit dem Gesetzentwurf des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (Kurz: AbzStEntModG) wurde im vergangenen Jahr ein Meilenstein zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer gelegt. Am 5.5.2021 hat der Bundestag mit Änderungen durch den Finanzausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Bisher waren die Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer sehr umfangreich und kompliziert. Das AbzStEntModG möchte diese Verfahren nun möglichst effizient gestalten und gleichzeitig so weit wie möglich gegen Betrug und Missbrauch schützen.
Aber was ist hierzu nötig? Die vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sollen zukünftig reduziert und verschlankt werden. Darüber hinaus wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stärker miteinbezogen. Hierzu werden zukünftig die Entlastungsverfahren beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid digitalisiert und eine Kapitalertragssteuer-Datenbank aufgebaut.
Um die Missbrauchsbekämpfung weiter voranzutreiben, wird die Abwehr des sog. „Treaty-shopping“ an neue EU-Vorgaben geknüpft. Darüber hinaus wird es zu einer Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen kommen.
Einige Regelungen des Regierungsentwurfs des AbzStEntModG wurden durch den Finanzausschuss im Bundestag geändert oder neu aufgenommen. Diese umfassen folgende Punkte:
Da die Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer bisher sehr umfangreich und kompliziert waren, wurden § 50a EStG in § 50c EStG mit folgenden Änderungen neu gefasst:
Ab dem Jahr 2024 wird die Antragsbearbeitung bim BZSt vollständig digitalisiert ablaufen. Hierzu werden Antragstellung und der Bescheidabruf verpflichtend elektronisch vorgeschrieben. Auch die Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller bei beschränkt Steuerpflichtigen müssen dann elektronisch erfolgen.
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