Unsere umfassende, 10-seitige Checkliste unterstützt Sie bei der Qualitätssicherung in der Einkommensteuerberatung. Sie und Ihre Mitarbeiter haken einfach alle Arbeits-, Beratungs- und Kontrollschritte ab – fertig!
Beispiele
Prüfung zu Auftragsverhältnis/ Stammdaten/ Kindern
- Vertretungsvollmacht
- Allgemeine Daten
- Familienstand aktuell und künftig
- Hinweise zu Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung
- Wohnsitz im Ausland
- Zuordnung / Haushaltszugehörigkeit Kindeer
- Hinweis zu Patchworkfamilien
- etc.
Erfassung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigekeit gem. § 19 EStG
- Erfassung der Daten der Lohnsteuerbescheinigung
- Fünftelregelung
- Doppelbesteuerung
- Progressionsvorbehalt
- Gestaltungshinweis Wohnbauprämie
- etc.
Ermittlung der abzugsfähigen Werbungskosten
- Reisekostenrecht
- Fahrtkosten und Firmenwagen
- Mehrfachhaushalte
- Behindertenregelung
- Sammelbeförderung
- Doppelte Haushaltsführung
- Beiträge zu Gewerkschaft, Genossenschaft u.ä.
- Aufwendungen für das Arbeitszimmer
- Fortbildung
- etc.
Einkünfte aus Renten gem. § 22 EStG
- Renten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
- Renten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG
- etc.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Kapitaleinkünfte liegen unter Sparer-Pauschbetrag und es wurde keine Abgeltungsteuer gezahlt?
- Bescheinigungen der Anlageinstitute zur einbehaltenen Abgeltungsteuer gem. § 45a Abs. 2 und 3 EStG liegen vor?
- Kirchensteuerabzug erfolgte bereits bei Einbehalt der Abgeltungsteuer?
- Günstigerprüfung: Persönlicher Einkommensteuersatz liegt wahrscheinlich unter dem Satz der Abgeltungsteuer?
- Abrechnung / Bescheinigung der Anlageinstitute prüfen
- etc.
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist ab 2009; Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien bleibt bestehen!)
- Vortrag des Verlustvortrags gemäß dem Verlustfeststellungsbescheid des Vorjahres
- Einkunftsart darstellen und auf Gefahren bei der ungeprüften Veräußerung und Übertragung von Immobilien hinweisen.
- An- und Verkäufe von Wertpapieren tabellarisch darstellen und den Steuerpflichtigen zur Anfertigung laufender mehrjähriger Aufstellungen motivieren.
- WP-Spekulationsverluste vor 2009 wurden richtig festgestellt und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet/vorgetragen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG
- Bei Ehegatten: Eigentumsanteile klären und in der Anlage V festlegen (siehe Steuerbescheid des Vorjahres).
- Anlage erstellen, aus der sich der Sachverhalt ergibt (Objekt, Eigentümer, Anschaffungs-/Herstellungskosten, Finanzierung, Bau-/Anschaffungsjahr, Übergang Nutzen/Lasten, Nutzung usw.).
- Gesamtwohnfläche u. Nutzung abstimmen (FW/Eigennutzung oder unentgeltliche Überlassung).
- Mieteinnahmen aufgeteilt (Kaltmiete, Umlagen nebst Nachzahlung bzw. Erstattung). (Was wurde aus Kautionen bei Auszug der Mieter?)
- Prüfung verbilligte Überlassung von Wohnungen. Empfehlung: mindestens 70 % der ortsüblichen Miete. Beachte – weniger als 66 % der ortsüblichen Miete: anteiliger Werbungskostenabzug – mindestens 66 % der ortsüblichen Miete: voller Werbungskostenabzug
- Innerfamiliäre Vermietung vorhanden (z.B. Vermietung Büro an Ehepartner)? Abgleich, ob Mieteinnahmen des einen gleich den Mietaufwendungen des anderen sind, etc.
- Nutzungswertbesteuerung (nur noch in Einzelfällen von Bedeutung!): Gefahr bei steigenden ortsüblichen Mieten besprochen.
- Abschreibungen: Überprüfung der AfA-Beträge/Laufzeitüberwachung (bei Erbschaft/Schenkung: Abschreibung des Rechtsvorgängers gem. § 11d EStDV)
- etc.
Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Arbeit (§§ 15 und 18 EStG)
- Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Beispiele: nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen / Übungsleiter-Pauschbetrag: 2.400 € (§ 3 Nr. 26 EStG) / Ehrenamtsfreibetrag: 720 € (§ 3 Nr. 26a EStG)
- Anrechnung der festgesetzten GewSt gem. § 35 EStG
Sonderausgaben
- Alle Versicherungsbeiträge gem. § 10 Abs.1 Nr. 2, 3 EStG erfasst? Durchführung der Günstigerprüfung (zwischen Recht bis 2004, ab 2005 und ab 2010).
- Bei GmbH/AG-Gesellschafter/Geschäftsführer: Kürzung des Vorwegabzugs geprüft (auch bei betrieblicher Altersvorsorge?
- Wurden die Aufwendungen für private Altersvorsorge (Riester-/ Rürup-Rente) berücksichtigt? Prüfung aller Angaben auf der Bescheinigung zur Altersvorsorge!
- Günstigerprüfung gem. § 10a EStG zwischen Altersvorsorgezulage (§ 83 EStG) und Sonderausgabenabzug (erfolgt automatisch von Amts wegen)
- Wurden die Beiträge zu einer steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit bzw. der verminderten Erwerbsfähigkeit erfasst (zertifizierte Verträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG seit VZ 2014 möglich; einzutragen in Anlage Vorsorgeaufwand)?
- etc
Außergewöhnliche Belastungen
- Behindertenfreibeträge (§ 33b Abs. 2, 3 EStG) – bereits ab 25 % bei eingeschränkter Beweglichkeit! Beachte: Steuervorteil lt. Bescheid rückwirkend ab Feststellung der Behinderung beantragen! Überprüfen, ob Antrag auf Behindertenfreibetrag gestellt werden sollte (z.B. bei Bezug einer EU-Rente)
- Pflegepauschbetrag von 924 € für die Pflege einer ständig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“ oder Anspruch auf Pflegeleistungen nach Pflegegrad 4 und 5, § 33b Abs. 6 EStG, § 65 EStDV, Abschn. 33b EStR) – auch bei Erhalt von Pflegegeld, soweit das Pflegegeld ausschließlich zur Pflege verwendet wird
- Hinterbliebenenfreibetrag von 370 € bei Erhalt von Hinterbliebenenbezügen (aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nach dem Bundesentschädigungsgesetz u.a., § 33b Abs. 4 EStG).
- Kfz-Kosten Behinderter: weniger als 70 % behindert = Nachweis, dass Kfz-Kosten aufgrund der Behinderung verursacht wurden; Behinderung von mindestens 70 %, aber weniger als 80 % und geh- und stehbehindert oder Behinderung von mindestens 80 % = Berücksichtigung von Kfz-Kosten für 3.000 km/Jahr; Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Ausweis = Berücksichtigung sämtlicher Kfz-Kosten Grenze der Angemessenheit = 15.000 km ohne besonderen Nachweis
- Wichtig: Auch bei Kindern die Behinderung berücksichtigen
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Familienangehörige
- etc.
Überprüfung / Plausibilisierung der Steuerberechnung
- Einkünfte wurden korrekt erfasst (Summe Lohnsteuerbescheinigung)/Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbesteuermessbetrag/Gewerbesteuerzahlung angeben!)
- Erfassung aller Erträge bzw. Verluste aus Gesellschaftsbeteiligungen! Achtung: Halbeinkünfteverfahren!
- Vorausbezahlte Steuern wurden korrekt erfasst (Lohnsteuerbescheinigung + Vorauszahlungen). Abstimmung im Steuerprogramm durchgeführt.
- Kirchensteuererstattungen/-nachzahlungen wurden erfasst.
- Progressionseinkünfte wurden erfasst (Lohnersatzleistungen, Auslandseinkünfte, Übergangsgeld bei Selbständigen, Krankengeld, Elterngeld).
- Vergleich mit dem Vorjahressteuerbescheid
- etc
Beraterhinweise / Ergebnispräsentation
- Anfertigen eines Beratungsprotokolls zum Verlauf und Ergebnis der Beratung
- Werte fehlender Belege abschätzen und wertmäßig erfassen, ggf. anhand der Vorjahreswerte.
- Den Steuerpflichtigen in die Lage versetzen, die verarbeiteten Daten zu überprüfen, und zwar durch Übermittlung der Steuerberechnungen, Einzelberechnungen zu den Einkünften, Textanlagen und der kompletten Erklärungsvordrucke, ggf. via E-Mail/PDF.
- Abweichungen zum Vorjahr erläutern (Einnahmen, Werbungskosten, Steuerklassenwahl etc.).
- Die geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind mit ihren Auswirkungen (Wirkung, Höchstbeträge, zumutbare Eigenbelastung etc.) im Einzelnen zu erklären.
- Hinweis auf die Auswirkungen der Kinderfreibeträge bzw. des Kindergeldes
- etc
Gestaltungsberatung für die Folgezeit
- Überprüfung der bisherigen Steuerklassenwahl für das Folgejahr
- Info über die steuerliche Entwicklung in den Folgejahren unter Berücksichtigung von: veränderten Einkünften/Wegfall von AfA-Beträgen/Zins-/Werbungskostenrückgängen/Rentenbezügen/ Steuerklassenwechsel/Wegfall von Steuervergünstigungen/Abzugsmöglichkeiten von Handwerker- und Dienstleistungen gem. § 35a EStG etc.
- Info über den sich jährlich erhöhenden steuermindernden Abzug von Vorsorgeleistungen
- Info über den Anspruch auf und die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage/Anspruch auf Wohnungsbauprämie/Anspruch auf Riester-Rente bzw. Rürup-Rente
- Info bei Beratungsbedarf vor dem Verkauf oder der Übertragung von Immobilien zur Vermeidung von Spekulationsgewinnen
- Info zur erhöhten Kontrolltätigkeit des Gesetzgebers und zur strafbefreienden Selbstanzeige
- Beratung zu steuermindernden Investitionsentscheidungen
- Info zu dem evtl. steuerschädlichen Einsatz von Kapitallebensversicherungen (§§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
- etc