Die Vorgaben, die für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten, sind in der Abgabenordnung (§162 AO) festgelegt. Es handelt sich dabei um Ausnahmeregelungen, die eintreten, sobald die Ermittlung von Grundlagen einer Besteuerung durch die Finanzbehörden scheitert.
In diesem Fall müssen diese geschätzt werden. Der Grund für eine solche Schätzung kann von dem*der Steuerpflichtigen ausgehen. Sie wird notwendig, sollte diese*r keine Angaben zur Besteuerung machen können oder wollen.
Die Verweigerung kann dabei einen Verstoß gegen die bestehende Mitwirkungspflicht von Steuerpflichtigen nach §90 Abs. 2 AO bedeuten. Dies kann, ebenso wie die Nichterfüllung von Buchführungspflichten gemäß §158 AO, die zu einer Notwendigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen führt, außerdem Sanktionen nach sich ziehen.
Auf dieser Themenseite Schätzung AO stellen wir im Folgenden zahlreiche weiterführende Artikel für Sie bereit. Dort können Sie sich nebst Grundlagen über konkrete Einzel- und Sonderfälle informieren, um bestmöglich auf die Beratungspraxis vorbereitet zu sein.
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Schätzung durchs Finanzamt: Wann ist ein Sicherheitszuschlag zulässig?
Wann darf das Finanzamt im Wege einer Schätzung einen Sicherheitszuschlag erheben? Das Finanzgericht Köln hat die Voraussetzungen näher erläutert.
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Schätzung von Einnahmen: Folgen einer fehlerhaften Registrierkasse
Welche Regeln gelten bei der Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt infolge einer fehlerhaften elektronischen Registrierkasse? Der BFH hat entschieden.
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Schätzung von Einkünften: Nichtiger Bescheid wegen „Strafschätzung“?
Führt allein die Absicht des Finanzamts, den Steuerpflichtigen durch eine Schätzung zu sanktionieren („Strafschätzung“), zu einer Nichtigkeit des Steuerbescheids? Der BFH hat entschieden.
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Schätzung von Einnahmen: Folgen bei mangelhafter Kassenführung
Wann darf das Finanzamt Einnahmen schätzen bzw. einen Sicherheitszuschlag erheben? Der BFH hat erläutert, welche Voraussetzungen eine Schätzung hat und welche Methode zulässig ist.
Schätzung von Einkünften bei mangelhafter Buchführung
Wann darf das Finanzamt bei einer fehlerhaften Buchführung Einnahmen und Umsätze eines Unternehmens schätzen? Und welche Methode darf dabei angewendet werden? Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden.