Das Arbeitsrecht nimmt in mehrfacher Hinsicht eine bedeutende Rolle beim Unternehmenskauf ein. Auch Sie als Steuerberater sollten mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten beim Unternehmenskauf vertraut sein, um Ihren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten zu können. Lesen Sie sich durch unsere Fachbeiträge, nutzen Sie unsere praktische Checkliste und seien Sie rundum informiert!
Begriffsbestimmungen sind für das solide Grundverständnis einer Materie unumgänglich. So verhält es sich auch im Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf. Klicken Sie hier und erhalten Sie einen kompakten Überblick über die arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmungen beim Unternehmenskauf!
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Das Arbeitsrecht begegnet dem Steuerberater beim Unternehmenskauf nicht zuletzt im Rahmen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Für jeden Berater besteht - nicht zuletzt wegen der eigenen Haftung - die Pflicht, Risiken zu erkennen, Folgen abzuschätzen und auf diese Gesichtspunkte hinzuweisen. Jedoch nicht jeder Unternehmenskauf stellt einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB dar. Welche arbeitsrechtlichen Aspekte beim Unternehmenskauf zu beachten sind und wann ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, lesen Sie in diesem Fachbeitrag!
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Was das Individualarbeitsrecht beim Unternehmenskauf betrifft, so spielen insbesondere Arbeitsverträge eine herausragende Rolle für den Erwerber und damit ebenfalls für Sie als Steuerberater. In diesem Beitrag führen wir die für Ihre Beratungstätigkeit relevanten individualarbeitsrechtlichen Gesichtspunkte mit besonderem Blick auf den Unternehmenskauf auf. Und geben Ihnen eine praktische Checkliste zum Thema Arbeitsverträge als Arbeitshilfe an die Hand. Klicken Sie hier und erfahren Sie alles, was Sie zum Individualarbeitsrecht beim Unternehmenskauf unbedingt wissen sollten!
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Auch das Tarifrecht stellt einen enorm wichtigen Aspekt des Arbeitsrechts beim Unternehmenskauf dar. Hierbei ist gerade die Frage nach der (Un-)Anwendbarkeit und Wirkungsweise von Tarifrecht von Relevanz. In diesem Fachbeitrag erläutern wir für Sie als Steuerberater, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten das Tarifrecht beim Unternehmenskauf mit sich bringt und worauf Sie achten sollten, um Ihrem Mandanten auch in diesem Bereich die bestmögliche Betreuung zu bieten. Klicken Sie einfach hier!
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Da in den Fällen des Share Deals oder des bloßen Formwechsels gem. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG das Unternehmen fortbesteht, bleibt die Identität des Arbeitgebers erhalten. Es ändert sich auch betriebsverfassungsrechtlich nichts. Im Übrigen unterscheidet sich die arbeitsrechtliche Situation beim Unternehmenskauf in Bezug auf das Betriebsverfassungsrecht allerdings erheblich. Ob Unternehmensspaltung, -Verschmelzung oder -Übertragung, ob auf Unternehmensebene oder Konzernebene: Hier geben wir Ihnen einen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Betriebsverfassungsrechts beim Unternehmenskauf. Klicken Sie hier und lesen Sie alles Wichtige zum Thema!
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Hier finden Sie als praktische Arbeitshilfe für Ihre Beratung beim Unternehmenskauf unsere Checkliste Due Diligence Arbeitsrecht! Klicken Sie hier weiter!
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