Gesetzgebung im Eilverfahren: Am 27.3.2020 ist das so genannte Corona-Schutzschild der Regierung auch vom Bundesrat abgenickt worden – damit ist der Weg frei zu einem Paket mit zahlreichen Maßnahmen für Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbständige und größere Unternehmen.
Wer hat nun Anspruch auf was – und wie funktioniert der Antrag von Hilfsmitteln? Damit Sie und Ihre Mandanten schnell durchblicken, haben wir hier eine Übersicht erstellt mit allen wichtigen Informationen und vor allem den Links zur Antragstellung der verschiedenen Hilfsmaßnahmen.
Tipp: Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im folgenden aufgezeichneten Webinar unseres Referenten Alexander Horst, Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater. Das Webinar wird Ihnen präsentiert von „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“, die Sie auch auf Ihrer Kanzlei-Webseite einbinden können. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
1. Maßnahmen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Maßnahmen: Soforthilfe, leichterer Zugang zu Krediten und Grundsicherung
Soforthilfe
- Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten erhalten 15.000 Euro Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate.
- Unternehmen mit max. 5 Beschäftigten (auch Solo-Selbstständige und Freiberufler) erhalten 9.000 Euro Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate
- Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung: Die Anträge werden in den Ländern gestellt, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat – ggf. zusammen mit ergänzenden Hilfen aus landeseigenen Hilfsmaßnahmen. Anschließend sollen sie aus einer Hand in den Bundesländern schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.
Antrag – Hier geht es direkt zur Antragstellung der Sofort-Hilfe über die zuständigen Landesbehörden:
Kredite
Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
Antrag – So beantragen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen die Kredite
- Finanzierungspartner finden: Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW
- Kredit beantragen: Der Finanzierungspartner stellt für den Soloselbstständigen bzw. das Kleinstunternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
- Kreditantrag wird geprüft: Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten: Der oder die Soloselbstständige bzw. das Kleinstunternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.
Grundsicherung
Die Bundesrergierung sorgt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung, d.h. ALG II („Hartz IV“) erhalten.
Antrag – So funktioniert der Antrag von Selbstständigen auf Grundsicherung während der Corona-Krise:
- Der Antrag kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Es reicht ein formloser Antrag im Hausbriefkasten zuständigen Jobcenters.
- Dabei müssen alle notwendigen Angaben gemacht werden.
- Infos zu den notwendigen Angaben gibt es hier auf der Seite Arbeitslosengeld II beantragen. Außerdem gibt es online verfügbare Merkblätter und Formulare.
- Weitere Infos zum erleichterten Zugang zu ALG II für Selbstständige gibt es hier
2. Maßnahmen für Beschäftigte
Maßnahmen: Kurzarbeitergeld, Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01. März 2020 erleichtert. Das bedeutet, dass Unternehmen in dieser Ausnahmesituation direkt Kurzarbeit beantragen können. Rund um den Antrag auf KUG haben wir hier eine eigene Informationsseite für Sie erstellt.
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Neben dem Kurzarbeitergeld kommt noch die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Frage. Die nötigen Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.
3. Maßnahmen für kleine, mittlere und große Unternehmen
Maßnahmen: Schutzfonds, Kredite
Schutzfonds
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Dieser Schutzfonds richtet sich sich insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht im Detail folgende Stabilisierungsinstrumente vor:
- Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Milliarden Euro, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegenen und ihnen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
- Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).
- Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.
Kredite
Neben den bereits oben erwähnten Kreditprogrammen können mittelständische und große Unternehmen außerdem einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Das Sonderprogramm „Direktbeteiligung an Konsortialfinanzierung“ bietet gewerblichen Unternehmen eine flexible Finanzierung ihrer Betriebsmittel und Investitionen.
Weitere Details zu diesem Programm finden Sie auf der Website der KfW.
Wenn Sie eine Kreditbürgschaft nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.
Antrag – So beantragen Unternehmen die Kredite
- Finanzierungspartner finden: Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW
- Kredit beantragen: Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
- Kreditantrag wird geprüft: Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten: Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.
Quelle und weitere Infos: BMF