DAC 7 kommt: Umfangreiche neue Anforderungen für Betreiber digitaler Plattformen - Bereiten Sie Ihre Mandanten jetzt vor!

+++ Tipp +++ Meldepflichten beachten, Bußgelder vermeiden: So setzen Ihre Mandanten die neuen Vorgaben aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz sicher um. Jetzt hier klicken und gratis downloaden!

Am Horizont tun sich mal wieder neue Meldepflichten in der EU auf – zusammengefasst unter der Bezeichnung DAC 7. Im Fokus: Betreiber digitaler Plattformen. Die EU will weitere Steuerlücken bei der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer schließen.

+++AKTUELL+++

PStTG: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das auf die europäische Richtlinie DAC 7 zurückgeht, wirbelt den Online-Handel auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Plattformbetreiber sich ab 2023 einstellen müssen. Die erste Meldung muss 2024 für den Meldezeitraum 2023 erfolgen – jetzt hier klicken und informieren.

Umsetzungsgesetz (u.a. mit dem PStTG, s.o.) zu DAC 7 beschlossen: Am 11.11.2022 hat der Bundestag die Umsetzung von DAC 7 beschlossen. Am 16.12.2022 hat schließlich auch der Bundesrat zugestimmt. Hier klicken und mehr erfahren.

 

Worum geht es bei DAC 7? Kurz gesagt sollen digitale Plattformen demnächst

  • den Steuerbehörden mitteilen, welche Verkäufer bei ihnen auf der Plattform angemeldet sind und welche Gewinne diese erwirtschaften.
  • Weiterhin sind die Plattformen verpflichtet, den Verkäufern mitzuteilen, welche Informationen sie den Steuerbehörden gemeldet haben.

Wer ist von DAC 7 betroffen? Betroffen sind Anbieter von Websites oder Apps, über die Dritte Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder vermieten. Bei diesen Waren oder Dienstleistungen geht es um

  • Vermietung von Immobilien
  • Persönliche Dienstleistungen wie Lieferservice, Handwerker, Beratung, Transport usw.
  • Verkauf von Waren
  • Vermietung von Verkehrsmitteln

 

Wann treten die EU-DAC-7-Regeln in Kraft?

Die DAC-7-Regeln treten bereits am 1.1.2023 in Kraft und der erste Meldetermin ist am 31.1.2024 für das Jahr 2023. Dies bedeutet, dass Ihre Mandanten, sofern sie von DAC 7 betroffen sind, nun die Prozesse aufsetzen sollten, um die neuen Erfordernisse stressfrei erfüllen zu können. Bei Missachtung der DAC-7-Regeln drohen Sanktionen.

 

DAC 7 im Detail: Was steht genau im Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Am 11.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts” verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird unter anderem also DAC 7 umgesetzt. Die Zustimmung des Bundesrats soll im Dezember erfolgen. Im folgenden weiterführenden Beitrag haben wir für sie die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammengefasst – hier klicken und weiterlesen.

 

DAC 7: Gesetzestext

Das DAC 7 wurde am 28.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Rufen Sie hier den Gesetzentwurf im Volltext auf: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts”

Welche Daten müssen Ihre Mandanten sammeln und melden?

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