Am Horizont tun sich mal wieder neue Meldepflichten in der EU auf – zusammengefasst unter der Bezeichnung DAC 7. Im Fokus: Betreiber digitaler Plattformen. Die EU will weitere Steuerlücken bei der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer schließen.
Worum geht es bei DAC 7? Kurz gesagt sollen digitale Plattformen demnächst
- den Steuerbehörden mitteilen, welche Verkäufer bei ihnen auf der Plattform angemeldet sind und welche Gewinne diese erwirtschaften.
- Weiterhin sind die Plattformen verpflichtet, den Verkäufern mitzuteilen, welche Informationen sie den Steuerbehörden gemeldet haben.
Wer ist von DAC 7 betroffen? Betroffen sind Anbieter von Websites oder Apps, über die Dritte Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder vermieten. Bei diesen Waren oder Dienstleistungen geht es um
- Vermietung von Immobilien
- Persönliche Dienstleistungen wie Lieferservice, Handwerker, Beratung, Transport usw.
- Verkauf von Waren
- Vermietung von Verkehrsmitteln
Wann treten die EU-DAC-7-Regeln in Kraft?
Die DAC-7-Regeln treten bereits am 1.1.2023 in Kraft und der erste Meldetermin ist am 31.1.2024 für das Jahr 2023. Dies bedeutet, dass Ihre Mandanten, sofern sie von DAC 7 betroffen sind, nun die Prozesse aufsetzen sollten, um die neuen Erfordernisse stressfrei erfüllen zu können. Bei Missachtung der DAC-7-Regeln drohen Sanktionen.
DAC 7 im Detail: Was steht genau im Gesetzentwurf der Bundesregierung?
Am 11.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts” verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird unter anderem also DAC 7 umgesetzt. Die Zustimmung des Bundesrats soll im Dezember erfolgen. Im folgenden weiterführenden Beitrag haben wir für sie die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammengefasst – hier klicken und weiterlesen.
DAC 7: Gesetzestext
Das DAC 7 wurde am 28.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Rufen Sie hier den Gesetzentwurf im Volltext auf: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts”