Die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen rund um den Dienstwagen

Dienstwagen werden von Arbeitgebern häufig als sogenannter geldwerter Vorteil an Arbeitnehmer überlassen. Damit gehören Dienstwagen in gewisser Weise zum Gehalt und unterliegen eventuell auch der Umsatzsteuer.

Die Überlassung von Dienstwagen für den privaten Gebrauch ist nicht grundsätzlich der Umsatzsteuer unterworfen. Das hat der Europäische Gerichthof im Urteil vom 20.01.2020 (Az. C-288/19) festgelegt.

Allerdings unterliegt ein Dienstwagen der Umsatzsteuer, wenn eine gesonderte Miete für den Wagen gezahlt wird. In Deutschland gehen die Finanzämter bisher davon aus, dass Arbeitgeber keinem Arbeitnehmer „einfach so” etwas schenken.

Arbeitgeber haben vielmehr das Motiv, die Produktivität des Personals zu erhalten oder zu steigern, so die Annahme. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Arbeitnehmer ohne geldwerte Vorteile eine höhere Vergütung ausgezahlt bekämen.

Demnach wird die Überlassung von Dienstwagen als Entgeltlichkeit kategorisiert und dementsprechend auch der Umsatzsteuer unterworfen, wenn diese für eine festgelegte Zeit erfolgt.

So gilt also: Erhält ein Mitarbeiter einen Dienstwagen, muss jedoch im Gegenzug auf eine ansonsten fällige Vergütung verzichten, so unterliegt die Überlassung des Dienstwagens der Umsatzsteuer.

In den folgenden Beiträgen finden Sie mehr Informationen zur Umsatzsteuer bei der Privatnutzung betrieblicher Wagen durch Arbeitnehmer sowie der Fahrzeugnutzung durch Unternehmer.

 

Umsatzsteuer bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Arbeitnehmer

Die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Arbeitnehmer ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Arbeitgebers. Die Gegenleistung besteht hierbei in der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für den Ansatz der Privatnutzung bestehen jedoch Vereinfachungen.

Hier klicken und die Einzelheiten zur Umsatzsteuer bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Arbeitnehmer erfahren!

 

Umsatzsteuer bei Fahrzeugnutzung durch Unternehmer

Zur Beurteilung der umsatzsteuerlichen Folgen aus einer privaten Firmenwagennutzung ist das Unternehmensvermögen und nicht das Betriebsvermögen maß­gebend.

Hier lesen Sie wertvolle Informationen zur Umsatzsteuer bei Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer.

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