BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur verpflichtenden E-Rechnung ab 2025

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Wie bereits berichtet, steht die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (B2B-Umsätze) kurz bevor. Ab dem 01.01.2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei diesen Umsätzen verpflichtend eine E-Rechnung zu verwenden sein.

Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, ein umfangreiches BMF-Schreiben zur E-Rechnung zu veröffentlichen.

Dieses Schreiben soll sich mit den Neuregelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung durch das Wachstumschancengesetz befassen und auf besondere Fragen zur E-Rechnung (Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnung, Berichtigung, juristische Personen des öffentlichen Rechts) eingehen.

Darüber hinaus sollen die Themen "E-Rechnung und Vorsteuerabzug" und "Aufbewahrung" behandelt werden.

Das BMF hat nunmehr aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft einen Entwurf dieses Schreibens auf seiner Internetseite (bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht und diesen am 13.06.2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt.

Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) ist für den Beginn des vierten Quartals 2024 geplant.

Hinweis: Soweit bekannt, möchte die Finanzverwaltung die Unternehmen mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung elektronischer Rechnungen unterstützen. Diese Möglichkeit wird allerdings zur Zeit noch geprüft (vgl. IHK Region Stuttgart "Obligatorische eRechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025").

 

Download: BMF-Schreiben (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007)

Bundesrat stimmt Vermittlungsergebnis zu – das sind die finalen Änderungen

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