Seit kurzem fördert das Bundeswirtschaftsministerium Investitionen in die Digitalisierung speziell kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Programm „Digital Jetzt“. Spannend daran: Es ist eines der wenigen Programme, das Sie auch für Ihre Steuerkanzlei beantragen können. Möglich ist die Förderung von IT-Anschaffungen, aber auch von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Lesen Sie hier die wichtigsten Eckpunkte zur Beantragung.
Welche Vorhaben gefördert werden
Das Programm enthält zwei Fördermodule. Beantragt werden kann eine Förderung in einem oder in beiden Modulen in einem kombinierten Digitalisierungsprojekt. Es werden aber nicht mehrere Digitalisierungsprojekte parallel gefördert. Weitere Anträge sind erst nach Abschluss eines Projekts möglich.
Beachte: Gefördert werden nur Digitalisierungsprojekte, die erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden!
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Damit werden Investitionen in Soft- und Hardware gefördert. Die Investitionen müssen konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software für die interne und externe Vernetzung, datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Damit wird die Weiterbildung von Mitarbeitern im Umgang mit digitalen Technologien unterstützt – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz. Förderfähig sind aber auch Schulungen von Basiskompetenzen für digitales Arbeiten.
Beachte: Der Weiterbildungsanbieter muss einen Qualitätsnachweis der Ausbildung durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV erbringen.
So hoch ist die Förderung
Eine Förderung beträgt bis zu 50.000 € pro Unternehmen. Sind mehrere Unternehmen beteiligt (z.B. bei Investitionen in Wertschöpfungsketten), kann sie bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 € in Modul 1 und 3.000 € in Modul 2.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Investitionskosten ab. Der Anteil des Zuschusses an den Gesamtkosten ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt für Anträge, die bis zum 30.06.2021 eingereicht werden:
Förderanteil an der Investitionssumme
Beschäftigte | Zuschussanteil* |
---|---|
Bis 50 | Bis zu 50 (40) % |
Bis 250 | Bis zu 45 (35) % |
Bis 499 | Bis zu 40 (39)% |
* Förderanteil bei Anträgen ab dem 01.07.2021
Tipp: Es lohnt sich, Digitalisierungsprojekte schnell anzugehen. Bei Anträgen, die bis zum 30.06.2021 eingehen, ist der Zuschussanteil erhöht. Danach gelten die in der Tabelle in Klammern genannten Werte.
Erkundigen Sie sich außerdem, ob Sie für Ihr Vorhaben Bonusprozentpunkte erhalten. Zum Beispiel werden für Vorhaben im Bereich IT-Sicherheit oder Datenschutz fünf Prozentpunkte zusätzlich zum Förderanteil gewährt. Durch Bonusprozentpunkte kann die Förderquote auf bis zu 70 % steigen!
So erfolgt die Antragstellung
Ein Antrag auf Förderung wird online gestellt (www.digitaljetzt-portal.de). Dort ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Alle Unterlagen werden dann ebenfalls über das Portal geladen.
Tipp: Aktuell werden sehr viele Förderanträge eingereicht, weshalb Anträge vorübergehend nicht angenommen werden können. Jeweils zum 15. eines Monats wird ein Kontingent an neuen Registrierungen für das Antragstool freigeschaltet. Dann sollten Sie auf die Seite schauen.
Die geplanten Investitionen sind zu belegen. Bei Investitionen bis zu 5.000 € genügt eine eigene Preisrecherche. Bei höheren Beträgen müssen konkrete Angebote von Dienstleistern oder Lieferanten vorgelegt werden.
Autor: Michel Menk ist Geschäftsführer der MDC Solutions GmbH und hat sich auf die Beratung von Steuerkanzleien bei der Planung und Umsetzung von Kanzleimanagement- und Digitalisierungsthemen spezialisiert (www.mdc-solutions.de).