Neue Fortbildungsprüfung Fachassistenz Digitalisierung und IT-Prozesse

Im Herbst dieses Jahres werden sie starten, die ersten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die neue Fortbildungsprüfung FAIT (Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse).

Was hat es mit dieser neuen Qualifikation auf sich? An wen richtet sich diese Prüfung? Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Alles Wissenswerte zur neuen Fortbildungsprüfung haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst.

Sicheren Umgang mit digitalen Prozessen lernen

Mit der neuen Fortbildung sollen Steuerfachangestellte in kleinen und mittleren Kanzleien ein Verständnis digitaler Prozesse erhalten und im Kanzleialltag sicher damit umgehen können. In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für die und mit der Kanzleileitung zu überwachen und zu steuern.

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Das sind die Prüfungsinhalte

In fachlicher Hinsicht sollen folgende Kenntnisse bei Prüfungsteilnehmern vorhanden sein:

  • Automatisierung von Prozessen
  • Anwendung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“
  • Beurteilung und ggf. Entwicklung von Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)

Die wesentliche Grundlage dafür stellt das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Der Vermittlung und Vertiefung entsprechender Kenntnisse kommt daher ein besonderer Stellenwert zu.

Beachte: Die Fortbildung hat nicht zum Ziel, bei Mandanten Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Empfehlungen z.B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandanten und der Kanzlei koordiniert werden.

In diesem Sinne verfolgt die neue FAIT-Prüfung die folgenden Fortbildungsziele:

Digitale Geschäfts- und Arbeitsrozesse in der Steuerberatungskanzlei und den Mandantenunternehmen zu analysieren, standardisieren und automatisieren, Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie zu unterstützen, Kanzleimitarbeiter bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse zu begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten, Medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherzustellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten zu organisieren, Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen zu unterstützen, Datenschutzvorschriften anzuwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften zu beachten.

Prüfungstermine und Prüfungsablauf

Die erste Prüfung wird am 30.03.2022 stattfinden. In der schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden die folgenden fünf Prüfungsgebiete in unterschiedlicher Weise abgefragt:

  • Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse
  • Automatisierung
  • Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis
  • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten, die mündliche Prüfung 45 Minuten. Teil der Prüfung wird eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch zu einem selbstgewählten Thema sein. Durch die Präsentation sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die Präsentation soll 15 Minuten dauern.

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