Individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!
Grundsätzlich gilt, dass natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im Inland (§ 8 AO) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 9 AO) haben, unbeschränkt steuerpflichtig sind (§ 1 Abs. 1 EStG). Natürliche Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, können beschränkt steuerpflichtig sein, wenn gewisse inländische Einkünfte erzielt werden (§ 1 Abs. 4 EStG).
Weiterhin können beschränkt Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig sein. Dass heißt sie können auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht:
Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann die „fiktive“ unbeschränkte deutsche Steuerpflicht beantragen. Hierfür gelten aber Wesentlichkeitsgrenzen. Nach dem BFH sind dabei Einnahmen, die zwar steuerbar, aber nach § 3 EStG steuerfrei wären, nicht einzubeziehen. Beim Progressionsvorbehalt bleiben ausländische Kapitaleinkünfte unberücksichtigt, die im Inland der Abgeltungsteuer unterliegen würden.
Klicken Sie hier und lesen Sie die Hintergünde zu der Entscheidung des BFH v. 01.06.2022 (I R 3/18)!
Verstößt die Regelung für beschränkt Steuerpflichtige in § 50 Absatz 1 Satz 3 EStG gegen europarechtliche Vorgaben? Das Finanzgericht Köln hat Zweifel, dass es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Die Antwort muss nun der EuGH in einer Vorabentscheidung geben.
Hier mehr zur Entscheidung des FG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 15 K 950/13, erfahren.
Die fünf Tipps in unserem aktuellen Spezialreport zeigen, was Sie bei den Vermietungseinkünften 2023 beachten sollten.
Individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!
Topleistung – Topqualität – Tophonorar – 25 % weniger Arbeit. Bewältigen Sie Anforderungen wie gestiegene Mandantenanforderungen, verstärkter Wettbewerbs- und Honorardruck jetzt leichter!
» Häusliches Arbeitszimmer: Einkommensteuerliche Regeln
» Werbungskosten: Ein Überblick für Steuerberatende
» Außergewöhnliche Belastungen im EStG
» Haushaltsnahe Dienstleistungen im Einkommensteuerrecht
» Kindergeld und Einkommensteuer
» Verlustvortrag Einkommensteuer