Will die EU die A1-Bescheinigung abschaffen? Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich darauf geeinigt, die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und so die Mobilität hinsichtlich Leben und Arbeiten zu erhöhen.
Die geplanten Neuerungen im Überblick:
- Arbeitssuchende im Ausland sollen mehr Zeit für die Arbeitssuche erhalten
- Der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen soll berücksichtigt werden
- Nationale Behörden bekommen bessere Instrumente an die Hand, um den Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen und Betrug zu bekämpfen
- Dafür soll tatsächlich im Gegenzug die A1-Bescheinigung für Dienstreisende abgeschafft werden, die aktuell für hohen Aufwand in der Wirtschaft sorgt
Was sind die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit?
In der EU legt jeder Mitgliedstaat die Merkmale seines eigenen Sozialsystems fest. Damit die betreffenden grundlegenden Rechte bei Reisen und Aufenthalten im Ausland nicht verloren gehen, wurden auf EU-Ebene in den letzten 60 Jahren Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erlassen.
Diese gelten in der EU sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz und sorgen dafür, dass eine Person bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb dieser Staaten weder ganz ohne Sozialschutz noch doppeltversichert ist.
Die geplante Modernisierung der Vorschriften muss im nächsten Schritt sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20.3.2019