Der Bundesrat hat den mühsam erreichten Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform zerpflückt und den Gesetzentwurf im hohen Bogen in den Vermittlungsausschuss befördert! Anders kann man die Redebeiträge der Ländervertreter in der Bundesratssitzung vom 8. Juli 2016 nicht interpretieren:
So ärgerte sich die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert darüber, dass die geplante Neuregelung krass verfassungswidrig sei, da reiche Firmenerben nach wie vor einen deutlichen und nicht gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Erben und Steuerzahlern hätten.
Als Beispiel nannte sie die Möglichkeit der zinslosen Stundung über 10 Jahre, selbst wenn Arbeitsplätze gar nicht in Gefahr seien. Der Kompromiss sei „der Versuch einer Verteidigung von Privilegien der Besitzenden".
NRW-Finanzminister Dr. Walter-Borjans wurde noch deutlicher und nannte den Gesetzentwurf das Ergebnis gewiefter Lobby-Arbeit. Faktisch ermögliche der Entwurf sogar noch mehr steuerliche Entlastung auch größter Betriebe.
Ein Unternehmer brauche nur einen Steuerberater und die passende Gestaltung, um der Erbschaftsteuer zu entgehen. Es gebe faktisch kein unbegünstigtes Vermögen mehr, selbst die „Oldtimer-Sammlung“ des Firmenerben könne bei geschickter Gestaltung zum notwendigen Betriebsvermögen deklariert werden.
Walter-Borjans sah keine Alternative zum Vermittlungsausschuss, denn das Bundesverfassungsgericht würde bei Zustimmung das neue Erbschaftsteuergesetz sofort wieder monieren und sein Urteil vom Dezember 2014 konkretisieren. Wie, das wisse keiner – es könnten zum Beispiel die verfassungswidrigen Reglungen wegfallen oder aber die Erbschaftsteuer als Ganzes. Beides sei brandgefährlich und sei nicht zu verantworten.
Diese Gefahr sah auch die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein Monika Heinold und führte aus, dass die resultierende Rechtsunsicherheit und Planungsunsicherheit sogar Arbeitsplätze gefährde – ein krasser Gegensatz zur eigentlichen Intention des Gesetzgebers.
Heinold kritisierte die Vielzahl hochkomplexer Regelungen, die einen unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand bedeuten würden: „Es gibt die Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme...“
Das Ergebnis der Debatte: Der Bundesrat stimmte dem Antrag zu, die Reform der Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.
Die Reform der Erbschaftsteuer ist im Vermittlungsausschuss: Wie geht es jetzt weiter?
Bei der Bundesratssitzung wurde auch deutlich: Es gibt keine Blockadehaltung der Länder. Vielmehr sei, so der allgemeine Tenor, der ursprüngliche Vorschlag von Finanzminister Schäuble aus dem Jahr 2015 nach wie vor eine gute Basis, über die man diskutieren könne.
Das habe man bereits in erster Lesung getan. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung einiger Änderungswünsche des Bundesrats ließe sich weiterarbeiten.
Ausdrücklich betont wurde, dass nun eine schnelle Lösung im Vermittlungsausschuss zu finden sei – schließlich sei die Frist des Bundesverfassungsgerichts bereits abgelaufen.
Auch wiesen die Ländervertreter darauf hin, dass auch ihnen daran gelegen sei, Familienbetriebe und mittelständische Betriebe zu entlasten, um Arbeitsplätze zu erhalten. Allerdings immer im Rahmen der Verfassung unter Wahrung der Steuergerechtigkeit.
Das heißt also konkret: Nach der Sommerpause geht es bei der Reform der Erbschaftsteuer weiter – und es besteht zumindest Hoffnung, dass dabei eine verfassungskonforme Lösung in einem zügigen Vermittlungsverfahren gefunden wird. Auch die Koalition wird sich der Gefahr bewusst sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer vorerst komplett einkassieren könnte.
<link fileadmin media steuern downloads files empfehlung_finanzausschuss_br.pdf blank download des bundesrat-finanzausschusses vom>Weiterführend können Sie hier die Beschlussempfehlung des Bundesrat-Finanzausschusses vom 30.6.2016 (344/1/16) aufrufen. Der Bundesrat ist der Empfehlung nach Ziffer 10 im Dokument gefolgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
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