Einigung bei der Erbschaftsteuerreform: Nach monatelangem Streit hat die Koalition sich endlich auf eine Lösung verständigt. Der Bundestag hat die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes bereits am 24. Juni beschlossen:
- Unternehmererben können wie auch im bisherigen Erbschaftsteuergesetz weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten
- Allerdings gelten für eine Befreiung strengere Regeln als bisher: Erhalten die Firmenerben mehr als 26 Millionen Euro, kommt ein Steuernachlass erst nach einer Bedürfnisprüfung in Betracht
- Bei über 90 Millionen Euro „schweren“ Erben soll es keine Steuernachlässe mehr geben
- Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe mit maximal 5 Vollzeitbeschäftigten. Sie sollen ohne Nachweis der Arbeitsplatzsicherung in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen
- Bisher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten – das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem diese Regel für verfassungswidrig erklärt
Weiterführende Infos gibt es hier
Soviel für den ersten Überblick. Lesen Sie weitere Details zum soeben verabschiedeten Gesetz in unserem Fachartikel „Erbschaftsteuergesetz 2016: Bundestag sagt ja!“
Hinweis: Das BMF hat außerdem ein Papier verfasst, das eine kompakte Übersicht über die Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Reform der Erbschaftsteuer gibt. Das Papier können Sie über diesen Link aufrufen.
Den soeben verabschiedeten, aktuellen Gesetzentwurf zur „Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ <link fileadmin media steuern downloads files gesetzentwurf_erbstg_240616.pdf _blank download zur des erbschaftsteuer- und schenkungsteuergesetzes an die rechtsprechung>sehen Sie hier.
Ist das nun also die lang erwartete Lösung, die uns ein neues ErbStG bringt? Der erste Schritt ist getan, doch nun muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen. Die Koalition plant jedenfalls, dass das neue Erbschaftsteuerrecht noch vor der Sommerpause in Kraft tritt.
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