In der Nacht zum 22.9. war es tatsächlich soweit: Der Vermittlungsausschuss aus Bund- und Ländervertretern hat sich nach zähem Ringen auf eine Lösung bei der Erbschaftsteuerreform verständigt.
Der Kompromiss, mit dem nun offensichtlich alle Beteiligten leben können, ist sicher auch ein Ergebnis der jüngsten Intervention aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte angekündigt, sich Ende September mit dem ErbStG zu befassen, sollte bis dahin keine Einigung erzielt worden sein.
Darauf wollte es letztlich keiner der Verhandlungspartner aus Bund und Ländern ankommen lassen. Zu groß war die Sorge, die Verfassungsrichter könnten die Erbschaftssteuer ganz aussetzen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte mit Blick auf dieses Szenario vor einem „gigantischen Haushaltsproblem“.
CDU und CSU fürchteten dagegen, das Gericht könne die verfassungswidrigen Teile des ErbStG aussetzen – was wiederum eine Belastung für Firmenerben bedeuten würde.
Schlussendlich rissen sich also alle Partner am Riemen und kehrten ein Stück weit von ihren zuvor öffentlich propagierten harten Verhandlungslinien ab. Das Ergebnis ist eine Beschlussempfehlung, die nun noch durch Bundestag und Bundesrat am Freitag dem 23.9. abgenickt werden muss.
Wie sieht der Kompromiss beim ErbStG aus?
Was also kaum noch für möglich gehalten wurde, ist nun doch passiert: Union, SPD und Grüne haben sich bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Wie der Kompromiss im Detail ausssieht, sehen Sie in der dreiseitigen Beschlussempfehlung, den der Vermittlungsausschuss an Bundestag und Bundesrat richtet.
Eine tiefergehende Analyse zur Einigung erhalten Sie in Kürze hier auf diesen Themenseiten.
<link fileadmin media steuern downloads files vermittlungsausschuss_beschluss.pdf download>Klicken Sie hier und sehen Sie die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.9.2016.