Gesellschafterfremdfinanzierung und Steuern: Was Sie als Steuerberater unbedingt wissen sollten!

Betrieblich veranlasste Vergütungen für die Fremdkapitalüberlassung sind grundsätzlich steuerlich abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Gesetzgeber und Finanzverwaltung bemühen sich dennoch seit Langem, diese steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungsaufwand einzudämmen. Denn die Fremdfinanzierung und insbesondere die Gesellschafterfremdfinanzierung haben sich als ein effektives und weit verbreitetes Instrument zur Senkung der inländischen Steuerbelastung etabliert. Dies gilt nicht nur für die Steuerplanung von Unternehmen mit inländischen Gesellschaftern, sondern auch für ausländische Gesellschafter mit inländischen Beteiligungen. Steuerlich abzugsfähige Zinsen, die auf der Ebene des Empfängers, das heißt im Regelfall des Darlehensgebers, niedriger besteuert werden als im Inland erzielte Unternehmensgewinne, bieten erhebliche Gestaltungsanreize und Steuervorteile gegenüber Gewinnentnahmen oder Dividendenerträgen, die aus versteuertem Einkommen zu leisten sind. Näheres zu Gesellschafterfremdfinanzierung und Steuern erläutern wir auf den Folgeseiten!

 

Rechtsentwicklung der Gesellschafterfremdfinanzierung: Alle Infos für Ihre Steuerpraxis!

Die Fremdfinanzierung und insbesondere die Gesellschafterfremdfinanzierung haben sich als ein effektives und weit verbreitetes Instrument zur Senkung der inländischen Steuerbelastung etabliert. Dies gilt nicht nur für die Steuerplanung von Unternehmen mit inländischen Gesellschaftern, sondern auch für ausländische Gesellschafter mit inländischen Beteiligungen. Steuerlich abzugsfähige Zinsen, die auf der Ebene des Empfängers, das heißt im Regelfall des Darlehensgebers, niedriger besteuert werden als im Inland erzielte Unternehmensgewinne, bieten erhebliche Gestaltungsanreize und Steuervorteile gegenüber Gewinnentnahmen oder Dividendenerträgen, die aus versteuertem Einkommen zu leisten sind. Dieses Gestaltungs- und Konfliktpotential besteht insbesondere dann, wenn der Gesellschafter Darlehensgeber ist, und zwar sowohl im Hinblick auf die absolute Höhe der jeweiligen Fremdkapitalausstattung des Unternehmens als auch im Hinblick auf die jeweilige Höhe der geschuldeten Vergütung für diese Fremdkapitalausstattung. Genauer gehen wir auf die Rechtsentwicklung der Gesellschafterfremdfinanzierung im deutschen Recht in diesem Fachbeitrag ein. Klicken Sie hier!

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Rechtliche Hinweise bei der Gesellschafterfremdfinanzierung

Aus dem Zivilrecht sind zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss von Verträgen zu beachten. Darüber hinaus gelten die jeweiligen zivilrechtlichen Sonderregeln für den konkret gewählten Vertragstyp. Dabei sind in der Regel aber nur die vertragstypischen Pflichten zwingend. Für einen Darlehensvertrag zwischen einem Gesellschafter und einer Kapitalgesellschaft sieht das Zivilrecht grundsätzlich kein Formerfordernis vor, so dass er auch mündlich geschlossen werden kann. Nähere Informationen zu rechtlichen Hinweisen bei der Gesellschafterfremdfinanzierung stellen wir Ihnen in diesem Beitrag zur Verfügung!

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Gesellschafterfremdfinanzierung am praktischen Fall

In diesem Fallbeispiel untersuchen und demonstrieren wir die Gesellschafterfremdfinanzierung und ihre Bedeutung im zivilrechtlichen sowie im steuerrechtlichen Bereich. Dies veranschaulichen wir mit einer Skizze. Mit nur einem Klick geht es weiter zum praktischen Fall!

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Zinsschranke gem. §§ 4h EStG, 8 Abs. 1, 8a KStG (BFH - Beschluss vom 14.10.2015 I R 20/15)

In diesem Fall wurde eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt oder nicht. Wie das BVerfG sich hierzu verhielt, lesen Sie gleich auf der nächsten Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung“! Hier geht es weiter!

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Vorliegen einer typisierenden Missbrauchsregelung (FG Hamburg - Urteil vom 27.06.2017 6 K 127/16)

Das FG Hamburg hatte darüber zu befinden, inwieweit auch bei Vorliegen einer typisierenden Missbrauchsregelung die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO ausnahmsweise dann zur Anwendung kommen kann, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird. Wie das FG Hamburg hierbei entschied, erfahren Sie mit nur einem Klick auf diese Seite aus unserem Bereich „Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung“!

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Besicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs des Sicherungsnehmers gegen den Aktionär durch die Aktiengesellschaft (AG) mit einer dinglichen Sicherheit und Freistellungsanspruch gegen den Aktionär als Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch (BGH - Urteil vom 10.01.2017 II ZR 94/15)

Der BGH hatte unter anderem darüber zu urteilen, inwiefern bei der Besicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs des Sicherungsnehmers gegen den Aktionär durch die Aktiengesellschaft mit einer dinglichen Sicherheit der Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch im Sinn des § 57 Abs. 1 Satz 3 AktG der Freistellungsanspruch gegen den Aktionär ist. Zu welchem Ergebnis der BGH dabei gelangte und wie er dieses argumentativ stützte, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite zum Thema „Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung“.

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Ertragssteuerliche Behandlung von Zinszahlungen einer Mitunternehmerschaft für ein weitergeleitetes Konzerndarlehen (BFH - Urteil vom 07.09.2016 I R 11/14)

Der BFH hatte sich hier insbesondere mit der ertragssteuerrechtlichen Behandlung von Zinszahlungen einer Mitunternehmerschaft für ein weitergeleitetes Konzerndarlehen im Zusammenhang mit Gesellschafterfremdfinanzierung auseinanderzusetzen. Wie der BFH sich hierzu verhielt, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Umfang des Werbungskostenabzugs im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen (BFH - Urteil vom 28.01.2015 VIII R 13/13)

Der BFH hatte in diesem Fall zu unter anderem zu beantworten, inwieweit ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei der Günstigerprüfung stattfindet und damit auch bei der sogenannten "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG der § 20 Abs. 9 EStG Anwendung findet. Wie der BFH dies entschied und wie er sein Ergebnis begründete, lesen Sie auf der folgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung: Vereinbarkeit der Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots mit dem Gleichheitsgrundsatz und Verfassungsmäßigkeit der Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5% des Veräußerungsgewinns und der Bezüge aus Unternehmensbeteiligungen zu den Einkünften einer Körperschaft (BVerfG - Beschluss vom 12.10.2010 1 BvL 12/07)

Beschlussgegenstand war hier im Besonderen die Frage, ob die Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5% des Veräußerungsgewinns und der Bezüge aus Unternehmensbeteiligungen zu den Einkünften einer Körperschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist oder nicht. Wie das BVerfG dabei entschied, lesen Sie auf der nächsten Seite unserer Sparte „Rechtsprechung zu Gesellschafterfremdfinanzierung“. Mit einem Klick geht es weiter!

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Weitere Beiträge zum Thema Gesellschafterfremdfinanzierung

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

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