Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Das müssen Sie als Steuerberater wissen!

Geht es um die Rechtsbereiche des Gesellschaftsrechts und Erbrechts in Bezug auf die steuerliche Praxis sind einige Überschneidungen auszumachen, welche Ihnen als Steuerberater bekannt sein sollten, um Ihrem Mandanten eine vollumfassende Beratung und Betreuung in puncto Steuerangelegenheiten zukommen lassen zu können. Eine insbesondere zu beachtende Verbindung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht zeigt sich dabei hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung von Unternehmensveräußerung und Unternehmensnachfolge vor allem bei der Rechtsformwahl. In unseren Beiträgen gehen wir genauer auf dieses Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuern ein und geben Ihnen Zugang zu insofern relevanter Rechtsprechung. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen!

 

Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Einführung

Rechtsformwahl bei der Unternehmensnachfolge, Möglichkeiten, den Einfluss aller oder einzelner Erben auf unternehmerische Entscheidungen oder ihre Haftung in gesellschaftsrechtlicher, "firmenpolizeilicher" und erbrechtlicher zu begrenzen, Vermeidung von Kapitalabflüssen. Diese und viele weitere gesellschaftsrechtliche, wie auch erbrechtliche Gesichtspunkte haben eine für die Beratungspraxis im steuerlichen Bereich nicht zu unterschätzende Bedeutung. In diesem Fachbeitrag geben wir eine Einführung in diese Thematik, um Ihnen zunächst einen Überblick zu verschaffen. Mit einem Klick lesen Sie mehr!

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Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Diese Rechtsformen von Unternehmen sind hier von Belang!

Regelmäßig, weil sprachlich flüssiger, wird von der Rechtsform von Unternehmen gesprochen. Dem weiteren Verständnis der Materie förderlich ist es jedoch, sich klarzumachen, dass es um einiges präziser ist, zu sagen, ein Unternehmen werde in einer bestimmten Rechtsform betrieben. Denn eigentlicher Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Betrachtung ist vielmehr allein der Unternehmensträger. Näheres zu den Rechtsformen von Unternehmen, die betreffend das Zusammenwirken von Gesellschaftsrecht und Erbrecht im Steuerrecht von Bedeutung sind, lesen Sie gleich auf der nächsten Seite. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Qualifizierte Nachfolgeklausel (BFH vom 26.03.1981 IV R 130/77)

Der BFH hatte darüber zu befinden, ob für den Fall, dass auf Grund einer sogenannten qualifizierten Nachfolgeklausel der Nachfolger-Miterbe unmittelbar und in vollem Umfange in die Mitunternehmerstellung des verstorbenen Gesellschafters einer KG eintritt, der Nachfolger-Miterbe die Buchwerte des auf ihn übergegangenen Mitunternehmeranteils in vollem Umfange fortzuführen hat oder nicht. Zur Entscheidung des BFH aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ geht es hier!

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Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Erben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft (BFH vom 15.10.1975 I R 146/73)

Gegenstand des vom BFH zu entscheidenden Fall war, inwieweit die Erben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft, mit denen das Gesellschaftsverhältnis fortgesetzt wird, nach § 15 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu besteuern sind, wenn sie die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Mitunternehmers erfüllen. Das Urteil unserer Sparte „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ finden Sie auf der folgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB-Gesellschaft (BGH - Beschluss vom 10.01.1996 IV ZB 21/94)

Der BGH hatte darüber Beschluss zu fassen, ob an dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen ist und inwieweit dies auch gelten muss, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren. Diese Entscheidung des BGH haben wir auf der nachfolgenden Seite für Sie bereitgestellt. Mit einem Klick lesen Sie mehr!

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Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht: Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft (BGH - Urteil vom 21.01.1998 IV ZR 346/96)

Der BFH hatte hier insbesondere die Frage zu beantworten, inwiefern ein Miterbe auch aus einer Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück gehört, formfrei im Wege der Abschichtung ausscheiden kann. Und ob es für die Formbedürftigkeit des Ausscheidens von Bedeutung ist, ob seine Abfindung aus dem Nachlass oder aus dem Privatvermögen des (oder der) anderen Erben geleistet wird. Das Urteil des BGH aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ stellen wir auf dieser Seite zur Verfügung. Klicken Sie weiter!

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Weitere Beiträge zum Thema Gesellschaftsrecht und Erbrecht

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

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