Das Thema Investmentsteuerreform rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Fast jeder Anleger mit Investmentfonds ist von den neuen Regelungen betroffen.
Seit dem 1.1.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz und damit ändert sich die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend. Sie soll einfacher werden und Steuerschlupflöcher schließen.
1. In aller Kürze: Was ändert das Investmentsteuerreformgesetz?
Bisher wurden Anleger von Investmentfonds so behandelt, als seien sie direkt am Fondsvermögen beteiligt. Dementsprechend unterlag der Investmentfonds selbst grundsätzlich keiner Besteuerung. Er wurde transparent behandelt.
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Mit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (InVStRefG bzw. InvStG) am 1.1.2018 werden Publikum-Investmentfonds getrennt von den Anlegern besteuert, d.h. sie werden intransparent behandelt und somit selbständig besteuert.
Auf Fondsebene unterliegen dann Erträge aus inländischen Quellen wie Dividenden und Kompensationszahlungen und inländische Immobilienerträge wie Mieterträge und Veräußerungsgewinne einer Körperschaftsteuer i.H.v. 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag bei Immobilienerträgen). Die auf Ebene des Investmentfonds versteuerten Erträge werden auf Ebene der Anleger erneut besteuert.
Das neue Investmentsteuergesetz betrifft Publikums-Investmentfonds und Spezialfonds
Grundsätzlich betrifft das neue Investmentsteuergesetz jeden aus- bzw. inländischen Organismus, der nach festgelegten Anlagebedingungen Geld zum Nutzen der Anleger einsammelt und verwaltet, sofern dieser nicht in der Rechtsform einer Personengesellschaft auftritt.
Somit sind alle Publikums-Investmentfonds von der Reform betroffen. Neben den Publikums-Investmentfonds sind auch die sog. Spezialfonds von den Änderungen des InvStG betroffen.
Spezial-Investmentfonds sind Investmentfonds, die sich ausschließlich an institutionelle Anleger richten und eine Vielzahl von zusätzlichen Anlagebedingungen erfüllen.
Dazu gehören beispielweise eine Investmentaufsicht, ein jährliches Rückgaberecht oder nur bestimmte erwerbbare Vermögensgegenstände.
Privatanleger sind insofern von den Änderungen für Spezialfonds betroffen, da es für diese nicht mehr möglich ist, über die Zwischenschaltung einer steuerlich transparenten Personengesellschaft in Spezial-Investmentfonds zu investieren.
Ohne eine Übergangsregelungen gelten alle Investmentfonds gem. § 56 Abs. 2 InvStG als zum 31.12.2017 veräußert und zum 01.01.2018 als angeschafft.
Was ist die Veräußerungsfiktion und welche Auswirkungen hat sie?
Die Veräußerungsfiktion bewirkt eine strikte Trennung zwischen altem und neuem Besteuerungssystem. Denn der Gesetzgeber schafft durch diese fiktive Veräußerung die Unterscheidung zwischen Altbeständen und Beständen, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, ab. Allerdings bleiben für diese Altbestände alle bis zum 31.12.2017 erzielten Wertsteigerungen steuerfrei. Ab dem 01.01.2018 sind alle Erträge vollständig steuerpflichtig.
Seit dem Jahreswechsel 2017/2018 werden die Investmentfonds selbst Steuersubjekte für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer und müssen ihre erzielten Erträge grundsätzlich selbst versteuern.
Neu: Die Vorabpauschale
Auf Anlegerebene tritt vereinfacht dargestellt anstelle der ausschüttungsgleichen Erträge die sog. Vorabpauschale. Zum Ausgleich für die Vorbelastung auf Fondsebene wird dem Anleger eine prozentuale Teilfreistellungsquote gewährt.
Die Höhe der steuerlichen Befreiung ist zum einen abhängig vom Anlageschwerpunkt des Investmentfonds und zum anderen von der Anlegerkategorie, d.h. ob die Anteile privat oder betrieblich gehalten werden.
Darüber hinaus können Investmentfonds nach § 8 InvStG für spezielle steuerbegünstigte Anlegergruppen, wie beispielweise im Rahmen von Altersvorsoge -oder Basisrentenverträgen gehaltenen Anteile, auf Antrag von der Steuer befreit werden.
2. Die Änderungen der Investmentsteuerreform im Detail
Was das Investmentsteuerreformgesetz im Detail ändert, zeigt Ihnen unser Experte für Investmentsteuerfragen, Steuerberater und Dipl.-Volkswirt Volker Küpper im Spezialreport Investmentsteuerreform 2018. Und das sind die Themen: