Der Bestätigungsvermerk als Teil der Berichterstattung des Abschlussprüfers

Bei Vollendung der Jahresabschlussüberprüfung hat der Abschlussprüfer gem. § 322 HGB Bericht zu erstatten. Teil dieses Berichts sind das Bestätigungsschreiben und der Bestätigungsvermerk. Doch wie ist insbesondere der Bestätigungsvermerk zu gliedern und was muss er inhaltlich alles erfassen? An wen richtet sich dieser?

In unseren Fachbeiträgen haben wir alles Wichtige für Sie zusammenfasst. Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen außerderm eine Mustergliederung für den Bestätigungvermerk zur Verfügung.

 

Der Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Mehr über die gesetzlichen Vorgaben erfahren Sie hier. 

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Der Bestätigungsvermerk am Ende der Jahresabschlussprüfung

Nach Abschluss der Prüfungsdurchführung erfolgt die Berichterstattung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung. Die Berichterstattung des Abschlussprüfers erfolgt in Form eines schriftlichen Prüfungsberichts und durch einen schriftlichen Bestätigungsvermerk. An wen ist der Bestätigungsvermerk adressiert? Lesen Sie weiter!

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Aufbau des Bestätigungsvermerks - so funktioniert's!

Damit Ihnen nichts entgeht, haben wir den Aufbau und Inhalt des Bestätigungsvermerks für Sie in einer vollständigen Mustergliederung zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie, nach welchen Vorgaben sich der Bestätigungsvermerk richtet. Schauen Sie sich hierzu unsere ausführliche Arbeitshilfe an!

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