Am Ende der Jahresabschlussüberprüfung muss der Jahresabschlussprüfer einen Bericht erstellen. Dieser umfasst den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht. Aber wie genau ist der Prüfungsbericht zu verfassen und worauf muss der Abschlussprüfer achten?
Damit Sie Ihren Mandanten umfassend über die Abschlussprüfung beraten können, haben wir alles Wichtige in unseren Fachbeiträgen zusammengefasst. Außerdem für Sie: Eine ausführliche Mustergliederung des Prüfungsberichts, um Ihnen ihre Arbeit zu erleichtern.
Nach Abschluss der Prüfungsdurchführung erfolgt die Berichterstattung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung. Die Berichterstattung des Abschlussprüfers erfolgt in Form eines schriftlichen Prüfungsberichts und durch einen schriftlichen Bestätigungsvermerk. An wen muss welcher Teil des Berichts adressiert sein? Welche Aufgabe hat insbesondere der Prüfungsbericht? Lesen Sie hier mehr!
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Wie genau der Prüfungsbericht ausszusehen hat, haben wir für Sie in einer Arbeitshilfe ausführlich dargestellt. Die Mustergliederung bietet Ihnen die Antwort auf diese und viele weitere Fragen. Schauen Sie sich hier unser Muster an!
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Der Abschlussprüfer hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 321 HGB). Erfahren Sie hier mehr über die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte und über gegebene Besonderheiten des Prüfungsberichts.
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