Aus dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vom 02.06.2021 ergeben sich auch Änderungen für die Erstattung der Kapitalertragsteuer. Der BFH hat nun klargestellt, dass die Neufassung von § 50d Abs. 3 EStG in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Bei Anwendbarkeit von Neu- und Altfassung ist eine Günstigerprüfung durchzuführen. Im Streitfall ging es um Kapitalerträge aus Wandelanleihen. BFH, Urt. v. 10.11.2021 - I R 27/19
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Wann kann gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet werden? Welche Fristen gelten? Der BFH hat für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften die Möglichkeit eines nachträglichen Antrags auf Erstattung von Kapitalertragsteuer bestätigt, wenn die Einbehaltung und Abführung gegen europäische Grundfreiheiten verstößt. BFH, Urt. v. 13.04.2021 - I R 31/18
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Unter welchen Voraussetzungen kann für die Kapitalertragsteuer eine Freistellung und Erstattung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erreicht werden? Der BFH hat die Folgen der „Mutter-Tochter-Richtlinie“ der EU näher bestimmt. BFH, Beschl. v. 18.05.2021 - I R 77/17
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