Um Ihren Mandanten auch in Fällen der anstehenden Körperschaftsteuer und der Einkommensteuerermittlung zuverlässig unterstützen zu können, bieten wir Ihnen auf folgender Seite schon mal einen umfassenden Themenüberblick. In unseren Fachbeiträgen erhalten Sie einige hilfreiche Praxistipps, die Ihnen die Arbeit als Steuerberater mit Sicherheit erleichtern wird. Außerdem für Sie: Eine übersichtliche und umfangreiche Checkliste als Hilfestellung zur Einkommensermittlung bei der Kapitalgesellschaft.
Das KStG bestimmt keinen eigenen Einkommensbegriff. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG ist zur Bestimmung des Einkommens grundsätzlich auf die Vorschriften des EStG zurückzugreifen. Welche Vorschriften des EStG bei der Einkommensteuerermittlung eine Rolle spielen, erfahren Sie in folgendem Fachbeitrag. Klicken Sie weiter und erhalten außerdem einige wertvolle Praxistipps!
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Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Im Vergleich zu anderen Körperschaftsteuersubjekten besteht bei der Kapitalgesellschaft eine Besonderheit, die bei der Einkommensteuerermittlung unbedingt beachtet werden muss. Erfahren Sie Genaueres über die steuerrelevanten Besonderheiten in unseren Fachartikeln. Lesen Sie weiter!
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Wie Sie wissen, ist die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen gem. § 7 Abs. 1 KStG. Die Körperschaftsteuer ist als Jahressteuer ausgestaltet. Um die Körperschaftsteuer zu ermitteln, muss das Einkommen also jährlich bestimmt werden. Was ist, wenn eine Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr als Mitunternehmerin an einer Personengesellschaft beteiligt ist, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht? Wann hat die Kapitalgesellschaft ihren Gewinnanteil dann zu erfassen? Lesen Sie weiter und erfahren Sie die Antwort!
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Erhalten Sie eine zusammenfassende und vollständige Übersicht über die Einkommensteuerermittlung. Wann ist die Körperschaftsteuer zu zahlen? Was sind abziehbare und was nichtabziehbare Aufwendungen? Finden Sie die Antworten auf einen Blick und hangeln Sie sich an diesem Schema entlang, um Ihren Mandanten schnell und zuverlässig beraten zu können!
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