Anhebung Minijob- und Midijob-Grenzen 2025

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Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Zeitstunde zum 01.01.2025 erfolgte auch eine Anhebung der Minijob- und Midijob-Grenze zum 01.01.2025.

Da sich diese Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert, erhöht sich ab dem 01.01.2025 die Grenze auf 556 € monatlich.

Erhöhung der Midijob-Grenze

Im Zuge der Erhöhung der Minijob-Grenze ist des Weiteren auch die Midijob-Grenze zum 01.01.2025 erhöht worden.

Der Übergangsbereich, der bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt, steigt danach ab dem 01.01.2025 auf 556,01 €; er endet bei 2.000 € monatlich.

Damit soll der Belastungssprung, dem Beschäftigten beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert werden.

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