Am 20.05.2021 wurde eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens beschlossen. Am 01.04.2022 treten die Änderungen in Kraft.
Bei einem Statusfeststellungsverfahren wird geprüft, ob es sich bei einer vorangehenden Zusammenarbeit von Beteiligten um eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Dabei können Auftraggeber und Auftragnehmer bei einer Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) anfragen und eine Klärung beantragen.
Durch die Reform erhalten Unternehmen und Erwerbstätige schneller, einfacher und sicherer eine Antwort über den Status einer Tätigkeit.
Durch die Reform ändern sich unter anderem die Maßstäbe für die Beurteilung des Erwerbsstatus. Außerdem wird eine Prognoseentscheidung eingeführt. Weiterhin können künftig Dreiecksverhältnisse in einem einheitlichen Verfahren geklärt werden. Eine weitere nennenswerte Änderung ist die sogenannte Gruppenfeststellung.
Feststellung des Erwerbsstatus
Künftig wird bei der Prüfung nicht mehr die konkrete Frage nach der Sozialversicherungspflicht untersucht, sondern der Erwerbsstatus isoliert betrachtet. Somit soll das Verfahren durch den verminderten Prüfungsaufwand schneller gestaltet werden. Denn nun wird nur das Bestehen einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit untersucht und nicht mehr die Beurteilung der Versicherungspflicht.
Einführen einer Prognoseentscheidung
Bei der Prognoseentscheidung handelt es sich um die Statusfeststellung bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit. Dabei handelt es sich trotz der Entscheidung vor Aufnahme der Tätigkeit um eine reguläre und endgültige Statusentscheidung.
Änderungen, welche nach Aufnahme der Tätigkeit festgestellt werden, müssen von den Vertragsparteien schriftlich eingereicht werden. Stellt die DRV Bund fest, dass diese eine entscheidende Wirkung auf die Statusfeststellung haben, so widerrufen sie ihre Entscheidung.
Um Fehler bei der Entscheidung zu vermeiden, müssen die Vertragsparteien eventuelle Änderungen der Umstände, welche der DRV Bund als Basis für eine Entscheidung dienten, innerhalb des ersten Monats nach Aufnahme der Tätigkeit weitergeben.
Klärung von Dreieckskonstellationen
Dreieckskonstellationen liegen vor, wenn ein Dritter als Vermittler an der Tätigkeit beteiligt ist. Dabei musste man bis dato alle Verhältnisse der Beteiligten separat prüfen. Dass heißt, das Verhältnis des Erwerbstätigen zum Auftraggeber sowie das Verhältnis vom Erwerbstätigen zum Dritten wurde in zwei separaten Vorgängen geprüft.
Durch die Reform können nun mehrere Auftragsverhältnisse eines Erwerbstätigen zu demselben Auftraggeber untersucht werden.
Gruppenfeststellung
Mehrer Tätigkeiten, die sich in ihrer Art und den Umständen der Ausübung ähneln, können ab dem 01.04.2022 durch das neue Instrument der Gruppenfeststellung in einem Verfahren untersucht werden.
Dabei kann es sich um mehrere gleichartige Auftragsverhältnisse eines Auftraggebers zu verschiedenen Erwerbstätigen oder um mehrere Auftragsverhältnisse eines Erwerbtätigen zu demselben Auftraggeber handeln.
Die Gruppenfeststellung garantiert keine Rechtssicherheit, jedoch ist ein Vertrauensschutz durch diese geschaffen. Der Vertrauensschutz ist durch die fehlende Rechtssicherheit auf zwei Jahre beschränkt.
Das neue Statusfeststellungsverfahren ist am 1.4.2022 in Kraft getreten. Ziel der Regelungen ist, den Erwerbsstatus noch schneller und effizienter festzustellen. Bisher wurde durch die Statusfeststellung die Frage geklärt, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Künftig soll hingegen von der Clearingstelle der DRV Bund entschieden werden, ob eine Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit vorliegt.
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