Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG? Lesen Sie hier über die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Reinvestitionsrücklage im Einkommensteuerrecht dient der steuerbegünstigten Restrukturierung eines Unternehmens. Möglich werden soll dies durch die steuerneutrale Übertragung aufgedeckter stiller Reserven aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts in einer Rücklage.

§ 6b EStG legt dabei fest, welche stillen Reserven innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens von welchen Wirtschaftsgütern auf welche andere Wirtschaftsgüter übertragen werden dürfen.

In den folgenden Fachbeiträgen erfahren Sie unter anderem, welche Voraussetzungen an eine solche Übertragung gestellt werden. Zusätzlich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Reinvestitionsrücklage.

Rücklagen nach Steuerrecht

Rücklagen nach Steuerrecht, z.B. nach R 6.6 EStR als Rücklage für Ersatzbeschaffung oder als Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 3 oder/und Abs. 10 EStG sowie nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG oder § 6 UmwStG, enthalten ihrem Charakter nach einen Eigenkapitalanteil und einen Fremdkapitalanteil. Dabei bestimmt sich der Fremdkapitalanteil nach der künftigen Steuerbelastung, die bei Auflösung der Rücklage entstehen wird. Während der steuerrechtlich begünstigte Gewinn handelsrechtlich den Jahresüberschuss erhöht und damit die Kapitalkonten in der Handelsbilanz - vorbehaltlich der Passivierung der latenten Ertragsteuerbelastung - entsprechend beeinflusst, erhöhen sich die Kapitalkonten laut Steuerbilanz aufgrund der gewinnmindernden Passivierung einer Rücklage nach Steuerrecht auch nicht anteilig.

Im Folgenden haben wir die relevanten Informationen bezüglich der Rücklagen im Steuerrecht insbesondere im Hinblick auf § 6b EStG für Sie zusammengestellt.

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Rücklage nach § 6b EStG nach dem Ausscheiden aus der Personengesellschaft

Die Finanzverwaltung vertritt zur "Bildung und Auflösung einer §-6b-Rücklage bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils" die Auffassung, dass der Steuerpflichtige sein Bilanzierungswahlrecht, eine Rücklage nach § 6b EStG aus Anlass der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils in Anspruch nehmen zu wollen, "durch Abgabe entsprechender Bilanzen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung" ausüben muss.

Dem kann weder aus Rechtsgründen noch im Hinblick auf die damit verbundene Verschiebung der Gewerbesteuerbelastung zugestimmt werden.

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Fallstudien zur Übertragung nach § 6b EStG

Eine Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG steht auch einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer GmbH & Co. KG zur Verfügung.

Nach § 6b EStG begünstigte Gewinne einer Kapitalgesellschaft können daher von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer nach § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG begünstigten Investition "ihrer" KG abgezogen werden. Die Begünstigung und Übertragung erfolgt nach Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG nur noch in der Steuerbilanz der beteiligten Gesellschaften. In den Handelsbilanzen wird der Sachverhalt (nur) aufgrund der Passivierung latenter Steuern nach § 274 HGB sichtbar. 

In mehreren übersichtlichen Fallstudien haben wir für Sie die wichtigsten Problemfälle anschaulich erläutert und zudem Hinweise zur Lösung beigefügt.

 

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Fallstudien zur Bilanzierung nach § 6b EStG beim Gesellschafterwechsel

Ein entgeltlicher Gesellschafterwechsel ist ebenso wie das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung grundsätzlich ein Anlass dafür, dass die in einer Rücklage nach § 6b EStG "gespeicherten" stillen Reserven anteilig zum Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. EStG gehören.

Darüber hinaus erhöht sich der Veräußerungsgewinn auch um den Gewinnzuschlag (umgangssprachlich auch als "Verzinsung" bezeichnet) nach § 6 Abs. 7 EStG. Dies ist jedenfalls dann geboten, wenn der ausscheidende Gesellschafter eine entsprechende Sachbehandlung anstrebt und keine "Fortführung der Rücklage als ehemaliger Gesellschafter" bis zum Fristablauf mit der möglichen Option der Übertragung der stillen Reserven auf eine Reinvestition in einem anderen Betrieb oder Sonderbetriebsvermögen beabsichtigt ist.

Dieser Fachbeitrag vertieft das soeben erläuterte und veranschaulicht es zusätzlich anhand eines Praxisbeispiels, um Sie optimal auf den Praxisalltag vorzubereiten.

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Auflösung einer Rücklage nach Verkauf der Beteiligung

Die Rücklage nach § 6b EStG kann für Gewinne aus der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils gebildet werden. Was gilt, wenn die Rücklage wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist nach Ausscheiden des Mitunternehmers aufzulösen ist? Nach dem BFH ist hierüber im ESt-Verfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden - und nicht im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 12.07.2023 - X R 14/21.

 

Kapitalgesellschaften: Höchstbetrag bei Gewinnübertragung

Wie hoch ist der abziehbare Betrag bei der Übertragung stiller Reserven nach § 6b Abs. 10 EStG? Der BFH hat entschieden: Soweit für einen Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen das Teileinkünfteverfahren angewendet wird, ist auf Gebäude der abziehbare Betrag auf 300.000 € begrenzt. Der Höchstbetrag ist nur möglich, wenn der Gewinn nicht dem Teileinkünfteverfahren unterliegt. Hier mehr erfahren zum BFH-Beschluss v. 10.05.2022 - IV B 47/21

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