Treuhandverhältnis: Fallstricke lauern im Steuerrecht

Als Steuerberater wissen Sie: Die steuerrechtlichen Voraussetzungen für Treuhand-Verträge sind streng. Laut BFH kommt es nicht nur auf die Absprachen an, die mit dem Treuhänder getroffen werden. Vor allem muss auch im tatsächlichen Vollzug des Treuhandmodells zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Treuhänder für die Rechnung des Treugebers handelt.

Hierüber gibt es immer wieder Rechtsstreit. Die wichtigsten und neusten Entscheidungen zum Thema Treuhand und Steuerrecht stellen wir Ihnen hier regelmäßig zusammen. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Zurechnung von Einkünften bei „doppelter Treuhand“

Wem sind Einkünfte bei einer „doppelten Treuhand“ zuzurechnen? Der BFH hat das für eine Vermögensverwaltung geklärt, die Pensionsverpflichtungen von Unternehmen absichert. Demnach kann auch nachdem ein Sicherungsfall eingetreten ist, ein Treuhandverhältnis steuerrechtlich anzuerkennen sein. Für eine steuerliche Treuhand ist die Weisungsbefugnis des Treugebers gegenüber dem Treuhänder entscheidend. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 04.05.2022 (I R 19/18) dazu Stellung genommen, wie Einkünfte bei einer doppelten Treuhand zuzurechnen sind. Hier mehr erfahren.

 

Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis

Sind Aktien Gegenstand eines "Treuhandvertrags", so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem "Treugeber" zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem "Treuhänder" getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht. Hier mehr erfahren.

 

Weitere Beiträge:

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So funktioniert die Meldung ans Transparenzregister

Was ist nun genau zu tun? Hier erhalten Sie die wesentlichen Informationen zum Transparenzregister übersichtlich zusammenfasst.

» Hier kostenlos downloaden!

» Transparenzregister

Neue Meldepflichten für GmbH-Geschäftsführer: Mit Hilfe unserer Infografik machen Sie Ihre Mandanten in Handumdrehen mit dem Transparenzregister vertraut.

» Hier anfordern!

Empfehlungen der Redaktion

 

Jetzt verfügbar: E-Rechnungen, Kasse 2024 und mehr!

Kommen Ihre Mandanten auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen? Informieren Sie Ihre Mandanten über das Wichtigste vorab ganz einfach und schnell mit unseren Merkblättern.

19,90 € mtl. zzgl. USt
 

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer textmüden Mandanten. Zu jedem wichtigen Steuerthema eine prägnante Grafik. Mehr braucht es nicht.

Jetzt verfügbar: 145 Infografiken zu E-Rechnung, GmbH-Holding, Minijob u.v.m.

24,90 € mtl. zzgl. USt