Neben den oben beschriebenen Fernverkäufen als direkte Form der Belieferung von privaten Verbrauchern im EU-Ausland steht der One-Stop-Shop jedoch auch noch für weitere Fälle offen:
- Warenlieferungen per elektronischer Schnittstelle (siehe hierzu unten)
- Besonderer Import-One-Stop-Shop für Fernverkäufe von Waren in Sendungen mit einem Sachwert iHv. bis zu EUR 150,00 aus dem Drittlandsgebiet (Einfuhr von Waren aus dem Drittland im Namen des Empfängers der Ware)
- Weitere Produkte und Dienstleistungen: Personenbeförderung, Veranstaltungs- oder Restaurationsleistungen, Grundstücksleistungen, Vermittlungsleistungen, Kultur und Entertainment, Arbeiten an beweglichen Gegenständen sowie deren Begutachtung sowie die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
Dr. Egid Baumgartner, LL.M., Steuerberater