Eine steueroptimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge verlangt nicht selten eine Überprüfung, ob die derzeitige Rechtsform und Struktur des Unternehmens für den potenziellen Nachfolger geeignet ist. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu klären, ob für den Unternehmensnachfolger eine haftungsbegrenzte Rechtsform in Betracht kommt oder ob das Unternehmen durch fremde – nicht oder nicht maßgeblich beteiligte – Geschäftsführer geleitet werden soll. Eine nicht selten gewählte Verfahrensweise ist die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft. Die wichtigsten Informationen hierzu halten wir in den folgenden Beiträgen für Sie bereit, geben Ihnen praktische Arbeitshilfen für Ihre Beratungstätigkeit an die Hand und stellen darüber hinaus einschlägige Rechtsprechung zu Ihrer Verfügung. Klicken Sie gleich hier, um weiterzulesen!
Wenn es um die Frage geht, ob eine Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft im konkreten Fall wirtschaftlich und insbesondere unter steuerlichen Aspekten als sinnvoll erscheint, ist ein Rechtsformvergleich angezeigt. Welche steuerrechtlichen Vorschriften gelten auf der einen Seite für eine GmbH und auf der anderen Seite für eine Personengesellschaft? Welche steuerlichen Vor- und Nachteile folgen aus der jeweiligen Rechtsform des Unternehmensträgers? Diese und weitere Gesichtspunkte lassen sich einander gegenüberstellen, um zu dem wirtschaftlich besten Ergebnis für den von Ihnen betreuten Mandanten zu gelangen. Auf dieser Seite gehen wir genauer auf die Problematik Rechtsformvergleich und Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ein und nehmen im Besonderen die Rechtsformen der GmbH gegenüber der Variante der GmbH & Co. KG in den Blick. Lesen Sie hier weiter, mit nur einem Klick!
Mehr erfahren
Für Umwandlungen im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Gestaltung und Einzelfall mehr oder weniger sinnvoll sind. Welche zivilrechtlichen Umwandlungsmöglichkeiten dies sind und welche steuerrechtlichen Rechtsfolgen sie jeweils nach sich ziehen, erläutern wir in diesem Beitrag und gehen dabei außerdem auf die Grundzüge der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) ein, um speziell die in diesem Zusammenhang gegebenenfalls eintretenden ertragsteuerlichen Belastungen aufzuzeigen und einer möglichen Ersparnis von Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüberzustellen. Zu unserem Fachbeitrag geht es hier!
Mehr erfahren
Obwohl es aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht durchaus interessant sein kann, aus der Rechtsform der GmbH in die Rechtsform des Personenunternehmens – als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft – zu wechseln, darf nicht übersehen werden, dass der Rechtsformwechsel bei Vorhandensein thesaurierter Gewinne mit einer erheblichen Liquiditätsbelastung verbunden sein kann. Woraus sich diese ergibt und was Sie als Steuerberater die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft betreffend beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der nachfolgenden Seite. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
In welchen Etappen erfolgt die Verschmelzung einer GmbH mit einer Personengesellschaft oder mit dem Alleingesellschafter? Welche konkreten Maßnahmen sind zu ergreifen und wem kommt die entsprechende Zuständigkeit dafür zu? Damit Sie stets den Durchblick behalten, haben wir auf der nächsten Seite unsere „Checkliste zum Ablauf der Verschmelzung einer GmbH mit einer Personengesellschaft oder mit dem Alleingesellschafter“ für Sie bereitgestellt. Mit einem Klick geht es weiter!
Mehr erfahren
Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses, Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat gemäß § 194 Abs. 2 UmwG, Erstellung eines Umwandlungsberichts. Diese und weitere Punkte sind essentiell für den Ablauf des Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft. Auf dieser Seite erfahren Sie Näheres zur Reihenfolge der zu erledigenden Umwandlungsschritte, der jeweilig zuständigen Person und andere zu beachtenden Aspekte. Klicken Sie gleich hier, um zu unserer „Checkliste zum Ablauf des Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft“ zu kommen!
Mehr erfahren
Der BFH hatte hier darüber zu entscheiden, ob die ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH, den Gewinn aus einer späteren Veräußerung des Mitunternehmeranteils mindern, nachdem die GmbH formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist. Wie der BFH sich dazu verhielt, lesen Sie auf der nächsten Seite!
Mehr erfahren
In dem vom FG Nürnberg zu beurteilenden Fall ging es unter anderem darum, ob die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG im August 1999 - rückwirkend zum 31. 12. 1998 - und die Veräußerung der Anteile innerhalb von 3 Jahren eine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung ist oder sie zu einem laufenden Übertragungsgewinn führt. Zum Urteil des FG Nürnberg geht es gleich hier!
Mehr erfahren
Fragestellung des vom OLG Düsseldorf zu entschiedenen Fall war, ob ein Steuerberater seinen Mandanten zu Beginn des Jahres 2002 darüber aufklären musste, dass nach der ab dem 25.12.2001 geltenden Neufassung des § 18 Abs. 4 S. 1 UmwStG auch eine formwechselnde Umwandlung als Vermögensübergang zu behandeln war. Zu welchem Ergebnis das OLG Düsseldorf kam, erfahren Sie auf der nächsten Seite aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft“!
Mehr erfahren
Der Sachverhalt, der die Entscheidungsgrundlage für dieses Urteil des BFH darstellte, warf die Frage auf, ob der Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft oder aber bei dem Gesellschafter der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist, wenn eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt wird und einer der Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 veräußert. Zu welchem Ergebnis der BFH gelangte, lesen Sie auf dieser Seite aus der Rubrik „Rechtsprechung zu Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft“.
Mehr erfahren
Das FG Düsseldorf hatte sich zu der Frage zu verhalten, ob sich der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 4 Abs. 6 UmwStG durch das StSenkG, die die Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes bei der Umwandlung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft nicht mehr zulässt und damit dem sogenannten step-up-Modell (Aktivieren beziehungsweise Aufstocken abschreibungsfähiger Bilanzansätze im Rahmen der Personengesellschaft) den Boden entzogen hat, im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit bewegt hat oder nicht. Das Urteil des BFH finden Sie auf der folgenden Seite!
Mehr erfahren