Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder auch von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand und ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance. Für Sie als Steuerberater ist die Unternehmensbewertung nicht nur ein interessantes, sondern zugleich ein besonders anspruchsvolles Betätigungsfeld. Damit Sie als Steuerberater auch in diesem Bereich der Unternehmensnachfolge, beziehungsweise allgemeiner des Steuerwesens bestens informiert sind, erhalten Sie hier Zugang zu informativen Fachbeiträgen, wie auch einschlägiger Gerichtsentscheidungen. Klicken Sie hier, um weiterzulesen!
Es kann viele Gründe und Anlässe dafür geben, ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensbewertung zu beurteilen. Nicht selten sind Sie als Steuerberater der erste, welcher von Seiten des Mandanten wegen einer Unternehmensbewertung angefragt wird. Zu allererst zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass es nicht die eine Art von Unternehmensbewertung gibt, sondern vielmehr eine Vielzahl verschiedener Bewertungsmethoden praktiziert werden. Eine Einleitung zur Unternehmensbewertung haben wir in dem folgenden Beitrag für Sie bereitgestellt. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!
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Ob Besonderheiten bei der Bewertung von KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die Abgrenzung des betreffenden Bewertungsobjekts, Besonderheiten bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens oder auch die Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes. Im Rahmen der Unternehmensbewertung gibt es eine ganze Reihe von Sonderthemen, die Sie als Steuerberater kennen und berücksichtigen sollten, damit Sie Ihrem Mandanten die bestmögliche Betreuung zuteilwerden lassen können. Die für die Steuerpraxis wichtigsten Sonderthemen besprechen wir in diesem Fachbeitrag. Klicken Sie gleich hier, um mehr zu erfahren!
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Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 08.11.2017 zur Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich zu verhalten und dabei speziell zu der Frage, ob bei der Bemessung des im Rahmen der modifizierten Ertragswertmethode von den Erträgen abzusetzenden Unternehmerlohns auch eine nicht unternehmensleitende Tätigkeit zu berücksichtigen ist, die der Unternehmer für das Unternehmen erbringt. Zur Entscheidung geht es hier!
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Das BVerfG hatte darüber Beschluss zu fassen, inwieweit hinsichtlich einer Unternehmensbewertung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung der Ertragswertmethode oder auch gegen die Schätzung der Unternehmenswerte der an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträger anhand von Börsenwerten berechtigterweise bestehen. Zu welchem Ergebnis das BVerfG dabei gelangte, lesen Sie auf dieser Seite!
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Durch den BFH zu klären war hier, ob eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, mit den Anschaffungskosten einzulegen ist oder nicht. Wie der BFH entschied erfahren Sie auf der Folgeseite aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Unternehmensbewertung“. Klicken Sie weiter!
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Gegenstand dieses BFH-Urteils war die Fragestellung, inwieweit Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, anstelle von Werbungskosten, als Anschaffungsnebenkosten einzuordnen sind, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt. Zum Urteil unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Unternehmensbewertung“ geht es gleich hier!
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Das OLG Frankfurt/Main hatte darüber Beschluss zu fassen, inwiefern das Umtauschverhältnis angemessen ist, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht beziehungsweise über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt und ob das Verhältnis der auf die jeweiligen Beteiligungen bezogene anteilige Unternehmenswert der verschmolzenen Gesellschaften dafür maßgeblich ist. Die Entscheidung finden Sie auf der nächsten Seite!
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Das FG Nürnberg hatte über die Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft sowie darüber, inwieweit jede freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer zu unterliegen hat, soweit der Empfänger durch die Zuwendung bereichert ist. Zum Urteil aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Unternehmensbewertung“ geht es mit nur einem Klick!
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Unter anderem hatte das FG München sich dazu zu verhalten, inwieweit für den Fall, dass die Forderung zum Bewertungsstichtag nicht in vollem Umfang beglichen werden kann, sie dennoch werthaltig sein kann, wenn mit einer ratenweise Erfüllung in der Zukunft gerechnet werden kann und wonach sich der Teilwert in diesem Fall zu bestimmen hat. Klicken Sie hier, um dieses Urteil zum Thema „Rechtsprechung zu Unternehmensbewertung“ zu lesen!
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Schwerpunkt des hier vom BayObLG zu entscheidenden Sachverhalts war die Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren für die Festsetzung der angemessenen Barabfindung nach der Ertragswertmethode und ob sich bei einem florierenden Unternehmen (hier Brauerei) der Unternehmenswert in der Regel aus dem Ertragswert und dem Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zusammensetzt. Wie das BayObLG entschied, lesen Sie gleich auf dieser Seite!
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Gegenstand dieses vom BGH zu beurteilenden Fall war die Frage, inwieweit bei der Bewertung von Gegenständen, die ein Ehegatte nach der Beendigung der Gütergemeinschaft gemäß § 1477 Abs. 2 BGB übernimmt oder deren Wert er gemäß § 1478 BGB erstattet verlangt, § 1376 Abs. 4 BGB entsprechend anwendbar ist. Zur Entscheidung des BGH gelangen Sie mit nur einem Klick auf die nachfolgende Seite des Themenfelds „Rechtsprechung zu Unternehmensbewertung“!
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