Seine Verluste bei der steuerlichen Veranlagung optimal berücksichtigen zu lassen, ist nachvollziehbarerweise von erheblichem Interesse jedes Unternehmens. Was Kapitalgesellschaften betrifft, so sind im Zusammenhang mit der Verlustnutzung insbesondere die §§ 8 c und 8 d KStG zu beachten. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen, sowie zwei Entscheidungen der FG Thüringen und FG Schleswig-Holstein zur Verlustnutzung für Sie als Steuerberater zusammengetragen. Lesen Sie hier weiter!
Sofern im Rahmen eines Unternehmenskaufs (auch) Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben werden, welche über steuerlich bislang ungenutzte Verluste verfügt, sind stets die §§ 8c und 8d KStG zu beachten. § 8c KStG führt in bestimmten Fällen des Anteilserwerbs zu einem vollständigen Untergang der steuerlichen Verluste. In diesem Beitrag erläutern wir, worauf Sie bei der Verlustnutzung und Verlustuntergang nach § 8c KStG achten sollten!
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§ 8d KStG soll denjenigen Unternehmen, die weder die Konzernklausel noch die Stille-Reserven-Klausel in Anspruch nehmen können, die Ausstattung mit frischem Eigenkapital ermöglichen. In diesem Fachbeitrag erläutern wir die Anwendung des § 8d KStG, sowie die damit verbundenen Auswirkungen für die Verlustnutzung und veranschaulichen dies anhand mehrerer Beispiele. Klicken Sie hier weiter!
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Das FG Thüringen entschied hier zum Themenbereich Verlustnutzung über die Frage, ob die Klägerin mittels eines Änderungsantrags nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung 1977 (AO) wirksam die Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) beantragt hat. Lesen Sie hier die Entscheidung mit nur einem Klick!
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Ob gestaffelte Anteilsübertragung, Einsatz mezzaniner Finanzinstrumente, Verlustnutzung durch Verschmelzung oder andere Gestaltungen. Für eine optimale Verlustnutzung gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. In unserem Beitrag geben wir einen Überblick über diese und zeigen ihre jeweiligen Vor- und Nachteile auf. Klicken Sie hier Relevantes zum Thema!
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Das FG Schleswig-Holstein entschied zum Thema Verlustnutzung über die Frage, ob der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft führt. Die Entscheidung lesen Sie hier!
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