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Abfärberegelung: Rechtsbehelfsverfahren werden erledigt

Das BVerfG hat am 15.01.2008 beschlossen, es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Zu dieser Entscheidung hat die Finanzverwaltung jetzt Stellung genommen.

 

Die mit der Typisierung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für Personengesellschaften verbundenen Nachteile stünden in einem vertretbaren Verhältnis zu den mit der Regelung verfolgten Zielen. Das Gewicht der Ungleichbehandlung der Personengesellschaften sei zwar erheblich. Die Belastung werde allerdings vor allem durch die Möglichkeit gemildert, der Abfärberegelung durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen auszuweichen.

Rechtsbehelfsverfahren, die aufgrund des beim BVerfG anhängigen Verfahrens nach § 362 Abs. 2 Satz 2 AO ruhend gestellt waren, werden entsprechend erledigt.

Quelle: OFD Frankfurt - Verfügung vom 07.05.09