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Ermäßigter USt-Satz für Hotelleistungen: Was ändert sich bei der Mahlzeitengestellung?

Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelleistungen hat bekanntlich auch Auswirkungen auf die Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten. Eine günstige Gestaltung ist vor allem dann zu erreichen, wenn eine Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber vorliegt. Dazu enthält der Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien eine bedeutsame Vereinfachung.

Sogar rückwirkend ab 01.01.2010 soll bei Mahlzeitengestellungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten bis zu einem Wert von 40 € von einer Gewährung der Verpflegung auf Veranlassung des Arbeitgebers ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Alle anderen bisherigen formalen Voraussetzungen (vgl. dazu BMF-Schreiben v. 05.03.2010 - IV D 2 - S 7210/07/10003, IV C 5 - S 2353/09/10008) sollen entfallen. Diese grundlegende Vereinfachung der Gestellung von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers soll nicht nur beim Frühstück, sondern auch für Mittag- und Abendessen gelten. Die grundsätzlich als Arbeitslohn zu versteuernden Mahlzeiten können in diesen Fällen mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden (2010 = 1,57 € fürs Frühstück und jeweils 2,80 € für Mittag- und Abendessen).

Das BMF hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 den Verbänden (u.a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) zur Stellungnahme übersandt. Die abschließende Beratung der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 im Bundesrat ist für September 2010 vorgesehen.

Quelle: Redaktion Steuern - vom 18.05.10