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Geplante Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes zeitgemäß

DIHK wertet vorliegenden Entwurf als Beitrag zum Bürokratieabbau

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt den vorliegenden Entwurf zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Er sei zeitgemäß und dürfe jetzt nicht mehr aufgeweicht werden.

Das geltende Gesetz werde den Bedürfnissen der modernen Wirtschaftswelt nicht mehr gerecht, so die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern. In immer mehr Bereichen gehe es heute nicht mehr ohne rechtliche Beratungen.

Betroffen seien hiervon insbesondere Unternehmensberater und Anbieter neuartiger Dienstleistungen sowie Sachverständige, die bei Ihrer Tätigkeit regelmäßig rechtliche Fragen berührten und so in den Konflikt mit dem rigiden Rechtsberatungsgesetz gerieten. Ihnen drohen bislang teure Abmahnungen.

Der DIHK wertet es deshalb als gut, dass der vorgelegte Entwurf jetzt auch Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit zulässt. Das Gesetz eröffne auf diese Weise neue Spielräume für Unternehmen und stelle damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau dar.

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 09.05.07