Zu der aktuellen Diskussion um die Besteuerung von Biokraftstoffen und den hierzu angekündigten Verfassungsbeschwerden weist die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, auf folgende Zusammenhänge hin:
Die Bundesregierung hat mit dem am 01.08.2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz und dem seit dem 01.01.2007 geltenden Biokraftstoffquotengesetz die Förderung der Biokraftstoffe auf eine nachhaltige Grundlage gestellt.
Mit der eingeführten Biokraftstoffquote wird den Biokraftstoffanbietern eine zusätzliche dauerhaft tragfähige Absatzbasis eröffnet. Bereits jetzt sind die Ausbaustufen bis 2015 auf 10 Volumenprozent gesetzlich fixiert. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass ein weiterer Ausbau der Nutzung von Biokraftstoffen in größerem Maßstab auf Dauer nur erreichbar ist, wenn der Schwerpunkt ganz überwiegend in der Beimischung liegt. Schon aus logistischen und motortechnischen Gründen ist der Absatz von reinen Biokraftstoffen in Deutschland limitiert.Bereits nach der alten Regelung im Mineralölsteuergesetz bestand lediglich eine bis Ende 2009 befristete Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe, die zudem unter dem Vorbehalt einer jährlichen Überkompensationsbetrachtung stand.Gleichwohl hat insbesondere in Folge der gestiegenen Preise für fossile Kraftstoffe eine dynamische Investitionstätigkeit in Biodiesel- und Pflanzenölanlagen eingesetzt. Derzeit ist in Deutschland nach Angaben von Verbänden bereits eine Kapazität von rund 4 Mio. t in Betrieb. Weitere Produktionsstätten sind im Bau. Diese Anlagen können nur etwa zur Hälfte durch heimische Rohstoffe bedient werden.
Diese Entwicklung mit neuen Steuerbefreiungen zu begleiten, wäre finanzpolitisch nicht mehr tragbar. Trotz der zum 01.08.2006 erfolgten Teilbesteuerung von Biodiesel war in 2006 mit über 2 Mrd. Euro noch einmal nahezu eine Verdopplung der Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Privilegierung von Biokraftstoffen zu verzeichnen. Dies ist eine deutlich höhere Subventionierung als beispielsweise für die heimische Steinkohle aufgewandt wurde.
Aber auch der Absatz von reinen Biokraftstoffen wird derzeit keineswegs „erdrosselt“, sondern weiterhin begünstigt. Die auf Biodiesel und Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff erhobene Steuer ist keine Sondersteuer, sondern die für alle Kraftstoffe zu erhebende Energiesteuer. Die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel beträgt 8,86 Cent/Liter, von Pflanzenöl seit 01.01.2007 lediglich 2,07 Cent/Liter - im Vergleich zum Regelsteuersatz in Höhe von 47,04 Cent/Liter bei herkömmlichem Diesel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich mit Inkrafttreten des Biokraftstoffquotengesetzes fossiler Diesel durch die vorgeschriebene Beimischung von Biokraftstoffen um ca. 2 Cent/Liter verteuert hat. Vor diesem Hintergrund von einer ruinösen Zerstörung der Pflanzenölbranche durch die Energiesteuer und einer Verletzung der Verfassung zu sprechen, ist völlig abwegig. Aktuell liegt der Preisabstand an den Tankstellen zwischen fossilem Diesel und Biodiesel in der gleichen Größenordnung wie vor Einsetzen der Besteuerung.
Es ist auch abwegig, das Problem des Tanktourismus durch eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe lösen zu wollen. Ursächlich für den Tanktourismus ist das Steuersatzgefälle zu den Nachbarstaaten Deutschlands bei den fossilen Kraftstoffen. Eine realistische Lösung des Problems des Tanktourismus liegt allein in der Harmonisierung der Steuersätze auf europäischer Ebene. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein.
Auch ist den Beteiligten keinesfalls damit gedient, trotz der erst seit wenigen Monaten geltenden neuen Regelungen, jetzt über Auswirkungen auf die Biodieselproduktion und die Beschäftigungsentwicklung zu spekulieren. Die hierzu kursierenden Zahlen sind nicht mit Fakten belegt. Das Bundesministerium der Finanzen hat erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Zahlen und wird dem Deutschen Bundestag bis zum Spätsommer einen detaillierten Biokraftstoffbericht vorlegen.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 17.04.07