Betriebswirt. Beratung, Mandanteninformation -

Gewerbesteuer: Was jetzt zu tun ist

DIHK und HDE informieren über neue Hinzurechnungen

Mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 greifen auch die neuen Hinzurechnungen für Mieten, Pachten und Leasing-Raten bei der Gewerbesteuer. Ein aktuelles Merkblatt informiert Unternehmen über die Handlungsoptionen.

Wurden bei der Ermittlung der Gewerbesteuer bisher lediglich Dauerschuldzinsen zur Hälfte dem Gewinn zugeschlagen, werden ab kommendem Jahr alle Zinsen und bestimmte Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasing-Raten und Lizenzen zu einem Viertel dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.

 

 

 

Die Hinzurechnungssätze wurden vor Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform zwar noch abgesenkt. Nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) sind sie aber nach wie vor "erheblich zu hoch". Vor allem in den Innenstädten werden die neuen Hinzurechnungen für Immobilienmieten zu enormen Problemen führen. (Siehe auch DIHK-/HDE-Umfrage "Unternehmensteuerreform bedroht Innenstädte und Nahversorgung".)

 

 

Der DIHK will sich im kommenden Jahr vehement für weitere Nachbesserungen einsetzen. Fürs erste müssen sich die Unternehmen jedoch auf höhere Gewerbesteuerzahlungen einstellen. In einem gemeinsamen Merkblatt erläutern DIHK und HDE den Sachstand und Maßnahmen, die die Zusatzbelastungen mindern können.

 

 

 

Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von der Änderung der Rechtsform über die optimale Ausnutzung der Freibeträge bis hin zur Neuverhandlung der Miete.

 

 

 

Sie finden die Tipps von DIHK und HDE unter dem Titel "Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer – was Unternehmen jetzt tun können" hier zum Download:

 

 

 

Merkblatt Hinzurechnungen

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 19.12.07