In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 10.09.2008 haben der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, und die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl für die Bundesregierung dargelegt, dass die geltende gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte verfassungsgemäß ist.
Die mündliche Verhandlung hat nach Einschätzung der Bundesregierung gezeigt, dass die gesetzliche Regelung vollständig mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht. Zugleich ist das geltende Recht auf Grund der bestehenden Härteregelungen auch sozial ausgewogen.
Die Bundesregierung hat außerdem darauf hingewiesen, dass inzwischen jedenfalls - soweit ersichtlich - die ganz überwiegende Mehrheit der Umwelt-, Verkehrs- oder Energieexperten eine Rückkehr zur alten Regelung ablehnt.
Nach Auffassung der Bundesregierung beanstandet die Klägerseite zwar einerseits die mangelnde Reformfähigkeit des Staates, versucht aber andererseits jeden tatsächlichen Reformansatz durch Klagen zu Fall zu bringen. Daher hat das Verfahren über den Fall der Entfernungspauschale hinaus Präzedenzwirkung für die künftigen Handlungsmöglichkeiten des parlamentarischen Gesetzgebers.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 10.09.08