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Jahres- und Konzernabschlüsse offen legen!

DIHK warnt vor Sanktionen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar das Ordnungsgeldverfahren wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Amts wegen betrieben wird.

Es muss also kein Antrag mehr gestellt werden, um ein solches Verfahren einzuleiten. Für Verstöße sieht das Gesetz ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 Euro vor – das bei Nichtbefolgung auch mehrmals angeordnet werden kann.

 

 

 

Und das Thema wird nun aktuell: Jahres- und Konzernabschlüsse müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) eingereicht werden. Für die meisten Unternehmen endet diese Frist für das Geschäftsjahr 2006 am 31. Dezember 2007. Jeglicher Verstoß gegen die Offenlegungspflichten wird aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten in Zukunft erfasst und vom Bundesamt für Justiz verfolgt.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetauftritten des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) oder des elektronischen Bundesanzeigers (https://publikations-serviceplattform.de) beziehungsweise bei Stefan Schlauß vom Bundesamt für Justiz, Telefon 0228 41040.

 

 

 

Das ursprünglich von der Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf vorgesehene Bußgeldverfahren wurde nach der Kritik der IHK-Organisation erfreulicherweise nicht verwirklicht. Unternehmen hätten sonst die Zahlung der bis zu 50.000 Euro hohen Bußgelder auch dann nicht abwenden können, wenn die Dokumente der Rechnungslegung kurz nach Ablauf der Offenlegungsfrist nachgereicht worden wären.

 

 

 

Jetzt haben die Firmen vom Zugang der Ordnungsgeldandrohung an sechs Wochen Zeit, die Offenlegung nachzuholen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 50 Euro muss das Unternehmen jedoch in jedem Fall tragen, wenn die Androhung zu Recht erfolgte.

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 02.10.07