Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit der die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Pendlerpauschale mit Wirkung zum 01.01.2007 abzuschaffen, als nicht für mit den Regeln des Grundgesetzes vereinbart erklärt wurde, erklären das Bundesfinanzministerium und die Hessische Landesregierung:
Das BVerfG hat sich leider nicht der mehrheitlichen Rechtsauffassung von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und Bundesrat angeschlossen. Auch wenn wir diese Entscheidung für falsch und ihre nachteiligen Konsequenzen für die Reformfähigkeit unseres Landes für noch nicht absehbar halten, ist sie selbstverständlich für unser politisches Handeln bindend.
Ab dem 01.01.2009 gilt damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Massnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen.
Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.
Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Auch für Skeptiker von Konsumanreizen, so Steinbrück und Koch, gebe es keinen Grund, jetzt zu zögern. „Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten. Auch wenn wir mit dem Urteil inhaltlich nicht übereinstimmen, kann seine Umsetzung nun zumindest positive Impulse für die Belebung der Konjunktur setzen.“
Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.
Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer bedeutet dies – unter der Annahme, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft ist – bei einer Entfernung zum Arbeitsort von der Wohnung von 20 km und 220 Arbeitstagen, dass sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um 1.320 € und die Steuerschuld um rund 350 € (je nach individuellem Grenzsteuersatz) je Jahr verringert.
Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden. Jetzt gilt alle Kraft der Umsetzung des heutigen Urteils.
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Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 09.12.08