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Prävention zahlt sich aus - für alle Betriebsgrößen

Auf der EU-Konferenz zu Präventionsdiensten am 06.03.2007 in Dortmund wurden verschiedene europäische Ansätze zur Umsetzung der in Artikel 7 der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG bestehenden Verpflichtung zur  Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit präsentiert.

Aktuelle europäische Unfallstatistiken zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen in Europa mit 82  Prozent aller arbeitsbedingten Verletzungen und 90 Prozent aller tödlichen Unfälle in Präventionsbelangen besonders unterstützt werden müssen.

In der betriebswirtschaftlichen Bilanz bringt effektive Prävention den Unternehmen eindeutig Vorteile. So lautete der Tenor der Beiträge auf der "Konferenz zur Umsetzung Art. 7 der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, insbesondere in KMU" am 06.03.2007, die im Rahmen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet worden ist.  In der Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA) erörterten Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und verschiedener Mitgliedstaaten mögliche Wege, KMU vom Nutzen der Einbindung von Präventionsfachleuten zu überzeugen.

 


Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Rudolf Anzinger: "Vom Great-Place-to-Work-Wettbewerb, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt, wissen wir: Vorreiterunternehmen in Sachen Arbeitsschutz haben den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen von Maßnahmen guter Arbeit verstanden und verinnerlicht. Die kleineren Betriebe müssen dagegen oft noch überzeugt und dabei unterstützt werden, Sicherheits- und Gesundheitsstandards einzuführen."

 


Die Konferenz griff die Feststellung der Europäischen Kommission auf, dass kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, Arbeitsschutzexperten einzubinden. Die Beiträge zur Umsetzung von Art. 7 in Deutschland, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Polen und Rumänien zeigten den Spielraum, den das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten zur Gestaltung lässt. Das reformierte deutsche Modell, das die Eigenverantwortung des Unternehmers in den Vordergrund rückt, stieß bei den Fachleuten auf großes Interesse. Deutlich wurde, dass sich Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen und die Unfallzahlen zurückgehen.

Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 07.03.07