Andreas Klein © fotolia.de

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2013 kommt die elektronisch vorausgefüllte Einkommensteuererklärung

Das BMF hat auf den neuen Plan von Bund und Ländern hingewiesen, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen, zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dazu wird der Einsatz moderner Informationstechnologien im Besteuerungsprozess forciert - möglichst breit und umfassend. Als ein wichtiges Projekt stellt das BMF die elektronisch vorausgefüllte Einkommensteuererklärung vor: ein optionales und kostenloses Service-Angebot der Finanzverwaltung, das im übernächsten Jahr eingeführt werden soll.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP darauf geeinigt, Bürokratie abzubauen. Davon sollten sowohl die Steuerzahler als auch die Verwaltung und die steuerberatenden Berufe profitieren. Insbesondere sollten die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen verständlicher und anwendungsfreundlicher werden und alle Bürger ohne Papierbelege mit den Finanzämtern kommunizieren können. Ferner sollten rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen, die die Bürger belasten, grundsätzlich vermieden werden, BMF-Schreiben sich auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Nichtanwendungserlasse reduziert werden.

Einige weitere Pläne - wie die Beschränkung der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft auf wesentliche und aufwändige Fälle sowie Verbesserungen bei der elektronischen Rechnungsstellung - enthält das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Darin wird auch die Bereitstellung einer elektronisch vorausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuer möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode angekündigt.

Mit seinen aktuellen Ausführungen macht das BMF nun einen weiteren Schritt in diese Richtung, auf die sich die Finanzminister der Länder bei ihrer Konferenz am 22.06.2011 verständigt hatten. Folgende wichtige Grundsätze hat man gemeinsam festgeschrieben:

  • Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens von Bund und Ländern - KONSENS (koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) - vereinheitlicht und modernisiert.
  • Bei der elektronisch vorausgefüllten Einkommensteuererklärung werden die Daten, die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegen, automatisch in die richtigen Felder der kommenden Steuererklärung übertragen. Das beinhaltet Grundinformationen wie den Namen und die Adresse sowie die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, die Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen.
  • Diese Daten werden dem Steuerzahler vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Er prüft und ergänzt sie und sendet seine Einkommensteuererklärung sodann ans Finanzamt.
  • Die vorausgefüllte Steuererklärung wird erstmals im Laufe des Jahres 2013 zur Verfügung stehen.
  • Sie kann über die Dienste der Steuerverwaltung (ELSTER) oder mit Hilfe kommerzieller Software in Anspruch genommen werden. Dabei können die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen übernommen werden, ohne eine Pflicht zur elektronischen Abgabe einzugehen.
  • Bereits in der ersten Ausbaustufe soll eine aktuelle Datenbasis durch eindeutig zuordenbare wesentliche Informationen für die Einkommensteuererklärung bereitstehen. In den folgenden Stufen ist die Bereitstellung weiterer steuerlich relevanter Informationen vorgesehen.
  • Die vorausgefüllte Steuererklärung muss höchstmögliche Datensicherheit gewährleisten. Nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich von ihm autorisierte Personen - wie sein Ehepartner oder Steuerberater - sollen die Informationen abrufen können.
  • Die Erreichbarkeit soll rund um die Uhr und sieben Tage die Woche gewährleistet, wiederholte Abrufe der Informationen sollen möglich sein.

Das BMF kündigt zudem an, dass mit diesen und weiteren KONSENS-Projekten die Steuerverwaltung ihr elektronisches Serviceangebot zum Nutzen aller am Besteuerungsverfahren Beteiligten schrittweise erweitern wird.

EDV und Steuern - das stellt sich in der Praxis gar nicht so einfach dar. So nutzen zurzeit Arbeitgeber rund 260 verschiedene Lohnabrechnungsprogramme. Jedes Programm ist anders aufgebaut und strukturiert, so auch die Dateien und Felder mit den steuerlich relevanten Daten. Um Unklarheiten zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) erarbeitet.

Praxishinweis

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält darüber hinaus folgende Pläne zum Bürokratieabbau:

  • Schrittweise Einführung IT-basierter Verfahren für möglichst alle Phasen des Besteuerungsprozesses als Alternative zu den papiergestützten Kommunikationswegen
  • Vereinfachung des Steuerrechts in Bezug auf die Reisekosten und das Unternehmensteuerrecht
  • Erleichterung der Nachweispflichten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Entbürokratisierung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
  • Anwenderfreundlichere Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken
  • Harmonisierung steuer- und sozialrechtlicher Vorschriften

Zur Umsetzung der zeitnahen Betriebsprüfung hat der Bundesrat am 08.07.2011 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung beschlossen. Ab 2012 führt diese zu einer gravierenden Umstellung, nämlich der bundesweit einheitlichen Betriebsprüfung im Jahrestakt. Die Zeit zwischen Veranlagung und Visite verkürzt sich damit drastisch.

BMF, Pressemitteilung v. 15.07.2011
BMF-Schreiben v. 29.06.2011 - IV C 5 - S 2386/07/0005
Regierungsentwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung, BR-Drucks. 330/11
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011, BT-Drucks. 17/6105 und 17/6146,
Bundesrat, Beschl. v. 08.07.2011, BR-Drucks. 360/11 (B)

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 27.07.11