Felix Jork © fotolia.de

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Abmilderung der kalten Progression soll für leichtes Plus im Geldbeutel sorgen

Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression soll 2013 und 2014 zu einer abmildernden Wirkung der sog. kalten Progression führen. Das Vorhaben muss vor seiner Geltung jedoch erst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ob die Bundesländer die erforderliche Zustimmung erteilen, ist offen.


Nachdem der Gesetzentwurf beim Bundesrat bereits am 10.02.2012 auf der Tagesordnung stand, sind folgende Termine geplant:

  • 01.03.2012: 1. Lesung im Bundestag
  • 30.03.2012: 2. und 3. Lesung im Bundestag
  • 11.05.2012: Beratung im Bundesrat

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression v. 15.02.2012, BT-Drs. 17/8683
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, Stellungnahme des Bundesrates v. 10.02.2012, BR-Drs. 847/11(B)
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent v. 03.02.2012, BR-Drs. 64/12

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 28.02.12