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Bundesrat: Aktuelle Initiativen zur Bekämpfung von Steuerstraftaten

Die Länder wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In drei Entschließungen planen sie Maßnahmen hinsichtlich der Aufstockung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung, der Änderung bei der Selbstanzeige und der weltweiten Bekämpfung von Steueroasen. Auch Pläne der EU zielen in eine ähnliche Richtung.

Die Länder wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In drei Entschließungen planen sie folgende Maßnahmen:

  1. Aufstockung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung,
  2. Änderung bei der Selbstanzeige,
  3. Schwarze Listen von Steueroasen.

Auch Pläne der EU zielen in eine ähnliche Richtung.

1. Verjährungsfrist

In einem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder daher vor, bei allen Fällen einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen. Zur Begründung führen sie aus, dass Steuerhinterziehung das Gemeinwesen schädigt. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, für eine wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung Sorge zu tragen. Dies erfordere auch eine Angleichung der Fristen, innerhalb derer eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung und die Festsetzung der verkürzten Steuern möglich ist.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre eigene Auffassung darlegen.

2. Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Es wurde eine CDU-Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Änderung der Rechtslage für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einberufen. Der Kommission gehören - neben dem Bundesfinanzminister - auch die Länder-Finanzminister aus dem Saarland, aus Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen sowie Experten der Unionsfraktion im Bundestag an.

Das erste Treffen findet bereits in dieser Woche statt. Die Arbeitsgruppe soll prüfen, inwieweit Verschärfungen bei der bisherigen Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige geboten sind. Dabei gibt es Meinungen, die generelle Strafbefreiung abzuschaffen. Stattdessen soll es zukünftig nur noch die Möglichkeit einer Strafmilderung geben. Diese richtet sich zielgenauer als bisher nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Diese Auffassung kommt aus dem Saarland: Der Ehrliche dürfe nicht der Dumme sein und Steuergerechtigkeit sei eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein Steuerbetrüger, der über Jahre hinweg Millionen hinterzieht, wische nicht dem Finanzamt eins aus, sondern schädige die Allgemeinheit. Es könne nicht sein, dass jemand durch die Kombination von Selbstanzeige und Verjährungsfristen besser davonkommt als derjenige, der alle Einkünfte vollständig und rechtmäßig angegeben hat, betont der saarländische Finanzminister Stephan Toscani. Toscani sprach sich auch für einen neuen Anlauf zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz aus. Es sei erfreulich, dass die Schweiz zu neuen Gesprächen bereit sei. Aus Haushaltssicht sei es gerade für das Saarland wichtig, dass ein Abkommen mit der Schweiz zustande komme. Wenn alle deutschen Konten in der Schweiz flächendeckend besteuert würden, hätten Bund und Länder - und damit auch das Saarland - deutliche Mehreinnahmen in der Kasse.

Das Saarland plant eine deutliche personelle Aufstockung bei den Steuerfahndern. Erste Schritte sind bereits eingeleitet. Die Konferenz der Finanzminister wird sich Ende Mai darüber hinaus mit der Bekämpfung des unlauteren internationalen Steuerwettbewerbs und der darauf aufbauenden sog. aggressiven Steuerplanung großer Unternehmen beschäftigen. Sie wollen Maßnahmen beraten, wie diese internationalen Steuerschlupflöcher wirksam geschlossen werden können.

3. Schwarze Listen von Steueroasen

Die Länder möchten für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und Steuerbetrug bekämpfen. Sie halten es für dringend geboten, Steueroasen weltweit trockenzulegen. Mit einer Anfang Mai gefassten Entschließung fordern sie daher die Bundesregierung u.a. auf, auch eine Neuauflage der sog. schwarzen Listen von Steueroasen zu veranlassen. Dies habe sich schon in der Vergangenheit als erfolgreiche Praxis erwiesen. Zudem fordern sie eine generelle Verschärfung der Verjährungsfristen für Steuerbetrug und die Einführung gesetzlicher Regelungen, die ein Vorgehen gegen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermöglichen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige möchte der Bundesrat auf Bagatellfälle begrenzen. Zu oft würden sich Steuerstraftäter durch die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung entziehen. Eine solche Möglichkeit besteht für andere Straftaten nicht. Daher gilt es, das Steuerstrafrecht an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts anzupassen und die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu begrenzen. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass selbst die mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführten Verschärfungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige nicht zum Ziel führten. Das verfolgte moralische Ziel der Vorschrift, nämlich die freiwillige vollständige Rückkehr reuiger Steuersünder zur Steuerehrlichkeit, wurde durch die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen nicht erreicht.

Die Bundesregierung hat seit Anfang 2012 mit insgesamt 22 Staaten neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, darunter auch mit Steueroasen wie Monaco, den Bahamas und vielen karibischen Staaten. Mit diesen Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten untereinander, alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen gegenseitig auszutauschen.

EU dringt beim anstehenden Gipfel auf Fortschritte bei Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Seit Jahren ist der Grundsatz des automatischen Informationsaustauschs Dreh- und Angelpunkt der EU-Politik. Dieser muss auf alle Einkommensbestandteile ausgeweitet werden. Deshalb wird die Europäische Kommission bei ihrem Treffen am 22.05. in Brüssel einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten, mit dem der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs gem. der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit ausgeweitet werden soll. Damit sollen über alle Mitgliedstaaten hinweg sämtliche einschlägigen Einkommensbestandteile vollständig und zusammenhängend erfasst werden. Außerdem soll sich, aufbauend auf EU-Regelungen, auf eine entschlossene und abgestimmte Haltung der EU in den G8, den G20 und in der OECD verständigt werden, damit der automatische Informationsaustausch zur neuen weltweiten Norm wird.

Praxishinweis

Im aktuellen Video-Podcast der Reihe "Schäuble zur Sache" antwortet der Bundesfinanzminister auf drei Bürgerfragen zum Thema Steuerehrlichkeit. Die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts kommt dabei ebenso zur Sprache wie die weitere Zusammenarbeit mit der Schweiz in Steuerangelegenheiten. Der Bundesfinanzminister erinnert außerdem daran, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige 2011 erheblich verschärft hat. Der Podcast ist auf den Seiten des BMF zu finden.

Nach der Abgabenordnung beträgt die steuerliche Festsetzungsfrist zehn Jahre, wenn eine Steuer hinterzogen wurde. Unter Berücksichtigung der An- und Ablaufhemmungen können hinterzogene Steuern im Einzelfall auch noch nach mehr als zehn Jahren festgesetzt und erhoben werden.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall eine Sonderregelung geschaffen; hierbei besteht eine grundsätzliche Parallelität zwischen Steuerfestsetzungsverjährung und steuerstrafrechtlicher Verfolgungsverjährung. Das Strafrisiko steigt für den Hinterzieher; dadurch kann Steuerhinterziehung wirkungsvoller bekämpft werden. Handelt es sich hingegen nicht um eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, besteht nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Steuerfestsetzungsverjährung, die i.d.R. zehn Jahre beträgt, und der Strafverfolgungsverjährung, die bei einer Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Mit Blick auf den Unrechtsgehalt erscheint dies den Ländern unsachgemäß und erschwert die strafrechtliche Ahndung. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Fülle der seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten nach dem vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können.

Dieses Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderung gilt dabei nur für Fälle von Steuerhinterziehung, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten, Gesetzentwurf des Bundesrates v. 03.05.2013, BR-Drs. 339/13 (B)
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug", Beschluss des Bundesrates v. 03.05.2013, BR-Drs. 338/13 (B)
Europäische Kommission, MEMO/13/416 v. 08.05.2013
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - SchwGBG) v. 28.04.2011, BGBl. 2011 I 676
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008, BGBl. 2008 I 2794

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 14.05.13