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Gesetzesänderungen 2009 im Überblick

Das Ende Juli im Bundesgesetzblatt verkündete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz war aus steuerlicher Sicht das wohl letzte Gesetz der laufenden Legislaturperiode. Insbesondere wegen der Finanzkrise hat der Gesetzgeber seit Neujahr 2009 eine Reihe von Neuregelungen getroffen, die wir Ihnen im Überblick vorstellen möchten.

 

  • Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 1595): Ab 2010 lassen sich alle Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen. Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird für nach dem 25.05.2007 beginnende Wirtschaftsjahre von 1 Mio. € auf 3 Mio. € angehoben. Die Verlustabzugsregel wird über eine neue Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG für die VZ 2008 und 2009 entschärft. Die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung wird zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.12.2011 bundesweit auf 500.000 € angehoben. Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge wird bei volljährigen Kindern und bei Unterhaltsleistungen ab 2010 an den Grundfreibetrag angepasst und startet mit 8.004 €.
  • Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung vom 2.1.2009 (BGBl 2009 I, S. 3): Für die Besteuerung von Auslandsrentnern ist das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern örtlich zuständig.
  • Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 2302): Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren, sofern die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 € beträgt. Es kommt zu erhöhten Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen.
  • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG vom 25.05.2009 (BGBl 2009 I, S. 1102): Angehobene Größenklassen für den Bilanzausweis und die Buchführungspflicht. Anpassungen im HGB und bei der Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz.
  • Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 1804): Die Besteuerung von Biokraftstoffen erhöht sich zum 01.01.2009 von 0,15 € auf 0,18 €.
  • Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009 (BGBl 2009 I, S. 416): Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 € auf 7834 € und ab 2010 auf dann 8.004 €. Der Eingangssteuersatz sinkt ab 2009 von 15 % auf 14 % und die Kurve bei der Einkommensteuer wird durch eine Korrektur der Steuertabelle abgeflacht, um auf diese Weise die kalte Progression abzumildern.
  • Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28.03.2009 (BGBl 2009 I, S. 634): Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.
  • Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel vom 07.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 1713): Die Freihäfen in Emden und Kiel werden aufgehoben.
  • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen vom 29.06.2009 (BGBl 2009 I, S. 1658).
  • Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29.05.2009 (BGBl 2009 I, S. 1170): Die Kfz-Steuer wurde für ab dem 01.07.2009 zugelassene Fahrzeuge vom Hubraum auf den Emissionsausstoß umgestellt.
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vom 07.03.2009 (BGBl 2009 I, S. 451): Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag werden für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen von 135 € auf 360 € erhöht und die Bedingungen für vermögenswirksame Leistungen verbessert.
  • Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.04.2009 (BGBl 2009 I, S. 774): Die 2007 eingeführten Kürzungen entfallen rückwirkend.
  • Mittelstandsentlastungsgesetz vom 17.03.2009 (BGBl 2009 I, S. 550): Die Freibeträge für steuerbefreite Körperschaften sowie Vereine und Stiftungen werden ab 2009 erhöht.
  • Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 1870): Neufassung des Tabaksteuer-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Biersteuer- und des Kaffeesteuergesetzes sowie Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und des Energiesteuergesetzes.
  • Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 03.04.2009 (BGBl 2009 I, S. 700): Anpassungen im EStG waren erforderlich.
  • Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 (BGBl 2009 I, S. 1707): Das Steuergeheimnis steht einer Auskunft über den Einheitswert nicht entgegen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 01.09.09