VRD © fotolia.de

VRD © fotolia.de

Beraterpraxis, Steuerberatung, Steuerfachangestellte -

Minijobber: Bundesregierung will Verdienstobergrenzen erhöhen

Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) und Beschäftigte in der sog. Gleitzone („Midijobber“) sollen in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung erhöht werden. Das sieht eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung (BT-Drs. 17/10773) vor. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend auf 850 € angepasst werden. Gleichzeitig soll sich der Status von Minijobbern bei der Rentenversicherung ändern.

Ein Gesetzentwurf sieht ab 2013 die Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von derzeit 400 € auf 450 € monatlich vor. Als zweiter Schwerpunkt soll das bisherige Verhältnis hinsichtlich der Einbeziehung von Minijobbern in die Rentenversicherung gegenteilig zur bisherigen Regelung angewendet werden: Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer sollen künftig grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterworfen werden. Sie bekommen jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen ("Opt-out"). Dann bleibt es bei dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung; für die Beschäftigten selbst tritt Versicherungsfreiheit ein. Die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung betragen unverändert:

  • 15 % vom Arbeitsentgelt für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft (plus 13 % für die Krankenversicherung und 2 % Pauschalsatz bei der Lohnsteuer),
  • 5 % vom Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (plus 5 % für die Krankenversicherung und 2 % Pauschalsatz bei der Lohnsteuer).

Derzeit gilt noch, dass grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit eintritt, Minijobber auf Antrag aber zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung optieren können.

In Fortsetzung daraus wird die Gleitzone (bisher 400 € bis 800 €) auf nun 450 € bis 850 € erhöht.

Für bereits vor dem 01.01.2013 bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden die folgenden vier Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen:

  • Der rentenversicherungsrechtliche Status der derzeitigen Minijobber bleibt bestehen. Sie können ab 2013 die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wählen.
  • In der Gleitzone zwischen 400 und 450 € gilt die frühere Regelung bis zum 31.12.2014 weiter.
  • Bei einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone von 800 € bis 850 € bleibt es bei der Anwendung des 2012 geltenden Rechts. Midijobber in diesem Bereich können jedoch bis Ende 2014 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung wählen.
  • Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Regelung unter den früheren Gleitzonenbereich zwischen 400 € und 800 € fielen, sind für zwei Jahre von der Möglichkeit der Befreiung ausgeschlossen - unabhängig davon, ob sie die Gleitzonenregelung angewendet oder auf sie verzichtet haben.

Praxishinweis

Sämtliche Arbeitgeber von geringfügig entlohnten Beschäftigten erhalten ein Informationsblatt der Minijob-Zentrale über die neue Rechtslage.

  • Private Arbeitgeber können in diesem Beschäftigungssektor 20 % der Gesamtausgaben und immerhin bis zu 510 € im Jahr von der Steuerschuld als haushaltsnahe Dienstleistung abziehen.
  • Der schriftliche Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben.
  • Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen wird rückwirkend ab dem Beginn des Monats wirksam, in dem der Antrag des Beschäftigten beim Arbeitgeber vorliegt, wenn der Arbeitgeber die Befreiung spätestens in sechs Wochen der Minijob-Zentrale meldet.
  • Seit 2010 wird vorausschauend für maximal einen Jahreszeitraum (zwölf Monate) geprüft, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt 400 € nicht übersteigt. Im Ergebnis gilt somit ein Grenzwert von 4.800 € pro Jahr.

Zur Info: Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist seit 2003 unverändert bei 400 € geblieben. Nach Schätzungen der Minijob-Zentrale kann davon ausgegangen werden, dass künftig etwa 90 % der geringfügig entlohnten Beschäftigten von der Befreiung Gebrauch machen werden. Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten ausschließlich in einem Minijob, das heißt, sie verdienen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr als 400 € im Monat. Hinzu kommen noch 2,5 Millionen Menschen, die eine solche Beschäftigung nur als Nebenjob ausüben. 10 % der Minijobber sind Rentner, 11 % Studenten und 7 % Schüler. Damit arbeiten 2 % aller Rentner in einem Minijob, 17 % aller Studierenden und 2 % aller Schüler.

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP v. 25.09.2012, BT-Drs. 17/10773

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 09.10.12