Beraterpraxis, Steuerberatung -

Ort der sonstigen Leistung

Die gesetzlichen Regelungen über den Ort der sonstigen Leistung in den §§ 3a, 3b und 3e UStG sind mit Wirkung ab dem 01.01.2010 grundlegend geändert worden.

 

In einem Schreiben nimmt das Bundesministerium für Finanzenausführlich zur Neuregelung durch Artikel 7 Nr. 2 und 3 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) Stellung. Insbesondere geht esdabei auf dieBesteuerung von Dienstleistungen am Sitz des Leistungsempfängers ein. Das BMF-Schreiben kann unter www.bundesfinanzministerium.de abgerufen werden.

Quelle: BMF - Schreiben vom 04.09.09