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Solarstrom lohnt sich weiterhin

Immer mehr Hausbesitzer betreiben Solar- und Photovoltaikanlagen auf oder an den Dächern ihrer privaten oder betrieblichen Gebäude. Das liegt vor allem an der Förderung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das die Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert, und an den steuerlichen Vorzügen, durch die sich diese umweltfreundliche Art der Energieerzeugung lohnt.

Ab November 2012 gilt das System des "atmenden Deckels", die Degression orientiert sich am Zubau im vorangegangenen Quartal. Wird der Zielkorridor unterschritten, so ergeben sich folgende Degressionssätze im Jahr:

  • unter 2.500 MW: 9 %
  • unter 2.000 MW: 6 %
  • unter 1.500 MW: 0 % (Aussetzung der Degression im Quartal)
  • unter 1.000 MW: -6 % (Anhebung der Vergütung)

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien - Beschlussempfehlung und Bericht v. 28.03.2012, BT-Drs. 17/9152
FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.01.2012 - 1 V 2592/11
FG Sachsen, Urt. v. 21.12.2011 - 2 K 1721/11
OFD Rheinland, Verf. v. 22.03.2011 - S-2130 - 2011/0003 - St 142
FinMin Schleswig-Holstein, Erl. v. 11.11.2010 - VI 304 - S-2134 - 065
OFD Karlsruhe, Verf. v. 05.04.2011 - S-7104 - Karte 1

 

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 08.05.12