Beraterpraxis, Steuerberatung -

Wann führen Instandsetzungsarbeiten zu Werbungskosten?

Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten während der Vermietungszeit ausgeführt, ist typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt - grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Dagegen sind die Aufwendungen auch dann nicht als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Reparatur noch während der Zeit der Selbstnutzung durchgeführt wird, um eine zügigere Vermietung im Anschluss an die Selbstnutzung zu fördern.

 

In beiden Fällen der Typisierung kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen der Zweckbestimmung zufolge (auch) der jeweils anderen Nutzungsart zugutekommen sollen. Dass die Kläger parallel zur Instandsetzung in der Eigentumswohnung bereits ein Einfamilienhaus zur künftigen Selbstnutzung bauten, sprach nicht für eine Veranlassung durch die künftige Vermietung, die die Eigennutzung überlagerte. Denn sie hatten im Streitfall eine neu eingebaute Heizungsanlage tatsächlich noch fast ein Jahr selbst genutzt.

Volltextabruf

Quelle: BFH - Urteil vom 01.04.09