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Bessere steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz will die staatlich geförderte Altersvorsorge attraktiver machen. Das gilt sowohl für die Riester-Rente als auch für einen Rürup-Basisvertrag sowie für die Eigenheimrente Wohn-Riester. Es gibt künftig für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge ein einheitliches und verpflichtendes Informationsblatt, auf dem die zentralen Inhalte des jeweiligen Vorsorgeprodukts übersichtlich und vergleichbar aufgeführt werden - etwa Risiko der Anlage, Renditeerwartung oder Kosten. Zudem werden Erwerbsminderungsschutz und Anlegerschutz verbessert.

Das Gesetz tritt am 01.01.2013 in Kraft und ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden.

Für alle Produktgruppen

Bei der steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge wird ein Produktinformationsblatt für alle zertifizierten Altersvorsorgeverträge eingeführt. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.

Rürup-Renten und Basisversorgung im Alter

Bei der Basisversorgung im Alter wird die Förderhöchstgrenze von 20.000 € auf 24.000 € angehoben. Dazu gehören beispielsweise

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die landwirtschaftliche Alterskasse,
  • die Knappschaft und 
  • die private Basisrente Rürup.

Zudem kann eine Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit leichter als derzeit noch einbezogenen werden.

Rürup-Renten

Der Erwerbsminderungsschutz bei Altersvorsorgeverträgen wird wie folgt verbessert:

  • Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit können besser steuerlich geltend gemacht werden. 
  • Die Möglichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wird erweitert.

Um Anbietern ausreichend Vorlaufzeit zur Regelung der Auszahlungsphase zu geben, muss ein Antrag auf Entnahme künftig spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden.

Wohn-Riester

Bei der Eigenheimrente sind insbesondere folgende sechs Einzelmaßnahmen geplant:

  1. Zukünftig ist für selbstgenutztes Wohneigentum in der Ansparphase jederzeit eine Kapitalentnahme möglich. Bisher ist dies nur bei sogenannten Kombiverträgen möglich. Die Eigenheimrente wird in diesem Bereich deutlich vereinfacht und für den Sparer verständlicher gemacht.
  2. Während der Auszahlungsphase soll jederzeit eine Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich sein. Der Sparer kann sich derzeit nämlich nur einmalig zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden, ob er eine Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder die Einmalbesteuerung wählt.
  3. Bei dieser Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden 70 % des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Möglichkeit der Besteuerung des gesamten noch vorhandenen Wohnförderkontos unter Inanspruchnahme des Abschlags wird auf die gesamte Auszahlungsphase ausgedehnt.
  4. Das geförderte Kapital - einschließlich der gewährten Zulagen - wird betragsmäßig in einem Wohnförderkonto erfasst und wurde bisher jährlich um 2 % erhöht. Dieser Wert wird auf 1 % gesenkt. Dadurch vermindert sich der später zu versteuernde Betrag.
  5. Im Moment darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung bzw. Tilgung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Das ist aber nicht für eine Modernisierung erlaubt. Zukünftig werden Umbauten, die Barrieren reduzieren (KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen"), in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen. 
  6. Das Wohnförderkonto darf in Zukunft nur noch dann an den neuen Anbieter übertragen werden, wenn das Altersvorsorgevermögen vollständig auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Bei einer Teilkapitalübertragung verbleibt das Wohnförderkonto beim alten Altersvorsorgevertrag. Damit entfallen mehrere Policen mit jeweils vorhandenen Mini-Beträgen.

Praxishinweis

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Das neue verpflichtende Produktinformationsblatt soll durch Berechnungen anhand von Kapitalmarktsimulationen erfolgen; es gibt die Details aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland gesetzlich vor. Dies betrifft sowohl die optische Darstellung als auch die Reihenfolge. Das Produktinformationsblatt soll bestimmte Kosten- und Renditekennziffern enthalten, die über sämtliche Produktgruppen und -kategorien einheitlich ermittelt werden.

Dies soll den Wettbewerb der Anbieter entsprechender Vorsorgeprodukte stärken und so eine möglichst geringe Kostenbelastung der Produkte erreichen. Das Produktinformationsblatt enthält alle relevanten Informationen und bildet den prognostizierten Vertragsverlauf ab. Die dadurch geschaffene Transparenz ermöglicht es dem Sparer, besser als bisher beurteilen zu können, ob der Basisrenten- oder Altersvorsorgevertrag seinen Vorstellungen entspricht.

Der Anbieter eines Basisrenten- oder Altersvorsorgevertrags oder muss etwa folgende Angaben machen:

  • kurze Produktbeschreibung,
  • wesentliche Vertragsbestandteile,
  • Einordnung in Chancen-Risiko-Klassen, das heißt: Eine geringe Chance bedingt ein geringes Risiko und umgekehrt,
  • Darstellung von Wahrscheinlichkeitsberechnungen für verschiedene Wertentwicklungen,
  • Aufstellung der Kosten,
  • Hinweis auf das Inflationsrisiko,
  • Preis-Leistungs-Verhältnis,
  • bei Basisrentenverträgen die garantierte monatliche Leistung,
  • Informationen zum Anbieterwechsel und zur Vertragskündigung,
  • Zusatzangaben bei Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder der Dienstunfähigkeit oder bei der Zusatzabsicherung von Hinterbliebenen,
  • Muster-Produktinformationsblätter, die anhand von vorgegebenen Werten für vier Vertragslaufzeiten eines immer gleichen Musterverbrauchers erstellt und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG), Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP v. 26.09.2012

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 16.10.12