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Vermittlungsausschuss kann keine durchgehende Einigung über geplante Steuergesetze erzielen

Dem Vermittlungsausschuss lagen fünf Steuergesetze vor. Keinen Durchbruch erzielte der Ausschuss beim Steuerabkommen mit der Schweiz sowie bei der Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung und dem Abbau der kalten Progression. Besser sieht es bei der Unternehmensbesteuerung und dem Grundfreibetrag aus.

Durch mehrere zuletzt verlorene Landtagswahlen haben Union und FDP im Bundesrat keine Ländermehrheit hinter sich. Sie sind aus diesem Grund bei den meisten Steuergesetzen auf die Zustimmung derjenigen Länder angewiesen, die von SPD und Grünen regiert werden. Aus deren Sicht müssten Steueränderungen aber anders laufen: So bestehen aus Sicht der SPD und der Grünen bei den Staatsfinanzen keine Spielräume für weitergehende Steuerentlastungen. Auch hinsichtlich des Steuerabkommens mit der Schweiz, das den Kauf von CDs mit Daten deutscher Hinterzieher bei Schweizer Banken beenden soll, teilen SPD und Grüne nicht die Ansicht der Regierungsparteien.

Nachfolgend werden die Ergebnisse aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vom Mittwochabend, dem 12.12.2012 vorgestellt.

Weil die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses aber zu spät versandt wurden, kommt der gesamte parlamentarische Zeitplan ins Rutschen: Weder Bundestag noch Bundesrat konnten sich am 14.12.2012 wie geplant mit den Ergebnissen befassen. Damit verschiebt sich z.B. die endgültige Entscheidung über die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, das neu geregelte Reisekostenrecht verzögert sich und auch die Pläne aus dem Jahressteuergesetz 2013 können nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Denn sowohl bei den Ergebnissen hinsichtlich des Schweizer Steuerabkommens als auch hinsichtlich des Jahressteuergesetzes handelt es sich um ein sog. unechtes Vermittlungsergebnis aufgrund der Tatsache, dass sich die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss von denen im Bundestag unterscheiden. Ein solcher Vorschlag des Ausschusses wird zwar genauso dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet dann darüber, ob er der Empfehlung folgt und ein Gesetz tatsächlich aufhebt oder wie erwünscht umsetzt. Sicher ist das nicht.

Es ist zu hoffen, dass sich aus der Verzögerung keine Nachteile für die Bürger ergeben und die Ergebnisse von neuen Beratungen im Januar 2013 für Steuerzahler rückwirkend für 2012 beschlossen werden. Wenn sich der Bundestag im Januar mit den Vermittlungsergebnissen befassen wird, kann danach der Bundesrat darüber abstimmen.

Grundfreibetrag

Es wurde lediglich eine Einigung auf die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Schritten (2013 und 2014) um insgesamt 350 € von derzeit 8.004 € auf 8.354 € erzielt. Dies entlastet die Bürger insgesamt um rund 2,5 Mrd. € und schlägt sich in den Geldbeuteln der Bürger damit kaum nieder. Weitergehenden Plänen der Koalition zur Korrektur der kalten Progression im Steuertarif erteilten SPD und Grüne eine Absage. Union und FDP wollten weitere knapp 4 Mrd. € ausgeben, um den Effekt abzumildern, dass selbst nach kleinen Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich die Steuerlast steigt. Derzeit profitiert nur der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen.

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder nun das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit einem Einigungsvorschlag abgeschlossen. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steigt in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 €, ab 2014 erhöht er sich auf 8.154 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %.

Die vom Bundestag im März 2012 beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig. Es bleibt also weiterhin dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können. Denn die Anpassung des Grundfreibetrags führt nicht zu dem im Regierungsentwurf angelegten Effekt, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Preissteigerungsrate ausgleichen (also keine realen Einkommenszuwächse darstellen), zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen.

Hinweis: Nach dem Scheitern gibt es erste Stimmen, als Alternative den Solidaritätszuschlag zu senken. Diese Änderung kann der Bundestag ohne den Bundesrat beschließen.

Gebäudesanierung

Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wurde beendet - und damit begraben. Es konnte lediglich ein Minimalkonsens zu den steuerlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen werden. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche strittigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohnungseigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten.

Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 neue Gebäudesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungen in Höhe von jährlich 300 Mio. € aufzulegen. In diesem Zusammenhang beschloss der Vermittlungsausschuss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz zu belassen, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient. Sie stellt sicher, dass sog. Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.

Die Regelung zur Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun.

Hintergrund: Ursprünglich war geplant, Maßnahmen zur Dämmung von Gebäuden, den Austausch von Fenstern oder den Einbau energiesparender Heizungsanlagen steuerlich zu begünstigen. Das Volumen sollte bis 2016 insgesamt 1,5 Mrd. € betragen. Zwar betonen alle, dass das Programm ein wichtiger Schlüssel zu mehr Energieeinsparungen im Zuge der Energiewende bedeute, wovon besonders das Handwerk profitieren würde. Aber gerade SPD-regierte Länder fürchten mit Blick auf die gesetzliche Schuldenbremse zu starke Belastungen.

Die Vergabe von KfW-Mitteln für die energetische Gebäudesanierung hatte sich bereits als Erfolgsmodell mit der Möglichkeit von zielgerichteten Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten bewährt, um die Energiewende wirksam zu begleiten. Vorteil ist, dass erfolgte Modernisierungen nachvollziehbar und die Energieeinsparungen nachweisbar sind. Rund 70 % der im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" geförderten Wohneinheiten werden von privaten Eigentümern durchgeführt. Die steuerliche Förderung bietet dagegen auch Fehlanreize sowie Mitnahmeeffekte und führt daher nicht immer zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen.

Hinweis: Durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz kann die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum für den Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Umstellung für den Mieter kostenneutral erfolgt. Dadurch werden Investitionen in den vermieteten Wohnungsbestand in Form von energetischen Modernisierungen erleichtert. Mieter, die i.d.R. einen erheblichen Teil ihres Budgets für die Warmmiete aufbringen, profitieren ebenfalls: Da ein steigender Teil der Kosten auf die sog. "zweite Miete" entfällt, sinken durch die Maßnahme die Nebenkosten, und hier insbesondere die für Heizung und Warmwasser.

Unternehmensbesteuerung

Der Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung erzielen; die Verbesserungen haben allgemeine Zustimmung gefunden. Somit ist der Weg frei für die Verdopplung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag im EStG auf 1 Mio. € bzw. auf 2 Mio. € bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen ab 2013 und der Vereinfachung der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Organschaften.

Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die sog. doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln. Hierdurch bleiben negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person geltend gemacht wurden.

Reisekosten

Zudem hat der Bundesrat der Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt, das gemeinsam mit der Unternehmensbesteuerung als ein Gesetz umgesetzt wird. Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. Dies macht Dienstreisen für rund 35 Mio. betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen leichter handhabbar und entlastet sie steuerlich.

Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

Schweizer Steuerabkommen

Der Vermittlungsausschuss hatte nach mehrstündiger Verhandlung vorgeschlagen, das Ratifizierungsgesetz zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen aufzuheben. Dabei handelt es sich um ein "unechtes" Vermittlungsergebnis, da sich die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss von jenen im Bundestag unterscheiden. Der Vorschlag des Ausschusses wird dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet dann darüber, ob er der Empfehlung folgt und das Gesetz tatsächlich aufhebt.

Der Vermittlungsausschuss fordert die Bundesregierung zu neuen Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen auf. Ziel soll ein gerechtes Abkommen sein, verlangte der Ausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Das von Vertretern von SPD und Grünen im Ausschuss mit relativer Mehrheit beschlossene Nein wurde mit der Aufforderung an die Bundesregierung verbunden, die Verhandlungen mit der Schweizer Regierung wieder aufzunehmen, um ein gerechtes Steuerabkommen abzuschließen. Dieses dürfe Steuerbetrüger nicht belohnen; aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsse eine höhere Belastung derjenigen erfolgen, die sich bisher besonders hartnäckig ihren steuerlichen Verpflichtungen entzogen hätten.

Durch das Nein gehen bis zu 10 Mrd. € verloren, die bei einem Zustandekommen des Steuerabkommens für Bund, Länder und Kommunen erzielt worden wären. Denn deutsche Steuerforderungen verjähren nach und nach. Nunmehr bleibt das Geld deutscher Steuersünder - abgesehen von Zufallsfunden - unversteuert in der Schweiz liegen.

Hinweis: Mit Österreich und Großbritannien hat die Schweiz ähnliche Verträge ausgehandelt, die am 01.01.2013 in Kraft treten. Mit Italien wird über einen entsprechenden Vertrag verhandelt. Die Schweiz bedauert Deutschlands Nein zum unterzeichneten Quellensteuerabkommen. Im Verhältnis zu Deutschland bliebe nach der Absage der wenig befriedigende Status quo bestehen. Mit jedem Jahr ohne Abkommen verjährt zudem ein beträchtlicher Teil der ausstehenden Steuerbeträge. Die Schweiz wird die Quellensteuerabkommen mit Großbritannien und Österreich am 01.01.2013 in Kraft setzen. Dann wird sich zeigen, ob die Abkommen in der Praxis ordnungsgemäß umgesetzt werden können und ob konkretes Steuergeld überwiesen wird. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und außerhalb Europas sind ebenfalls interessiert. Nach Ansicht des Eidgenössischen Finanzdepartements stellt das Quellensteuermodell auf effiziente Art sicher, dass in der Schweiz keine unversteuerten ausländischen Gelder versteckt werden können. Es sei eine Alternative zum automatischen Informationsaustausch.

Jahressteuergesetz 2013

Der Vermittlungsausschuss beschloss einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses, worauf der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hinwies. Der "unechte Einigungsvorschlag" wird dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Gesetz unverändert lässt.

Der Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen, erfolgte nicht im Konsens. Dafür waren zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Weiterhin ging es u.a. um folgende Themenbereiche:

  • Anpassungen in der EU-Amtshilferichtlinie,
  • Gegenmaßnahmen bei hybriden Finanzierungen zur Vermeidung weißer DBA-Einkünfte,
  • Steuerzinsen beim Investitionsabzugsbetrag,
  • Absage an die steuerliche Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen,
  • Lohnsteuerpauschalierung bei Datenverarbeitungsgeräten,
  • Absage an die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen (wie im Regierungsentwurf vorgesehen),
  • Änderungen für Investmentfonds,
  • Gegenmaßnahmen im ErbStG zur Verschonung von Betriebsvermögen,
  • Änderung des Umwandlungssteuergesetzes,
  • Grunderwerbsteuer beim Gestaltungsmodell RETT-Blocker.

Praxishinweis

Über die Beschlussempfehlungen berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung und stimmt am Ende auch darüber ab. Schreibt der Vermittlungsausschuss notwendige Veränderungen an einem Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung auf, wird hierzu ein Bericht verfasst. Damit können auch alle anderen Abgeordneten, die nicht Mitglieder des Finanzausschusses sind, die Entscheidungsfindung des Ausschusses nachvollziehen.

Nicht alle Gesetzesvorhaben landen im Vermittlungsausschuss. So billigte der Bundesrat Ende November 2012 25 Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestags, die sodann dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wurden. Akzeptiert haben die Länder unter anderem die auf 450 € im Monat angehobene Verdienstgrenze für Minijobs, die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % auf 18,9 %, die Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen sowie die Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge. Am 14.12.2012 hat der Bundesrat außerdem das Betreuungsgeld trotz des Widerstands in der SPD verabschiedet. Hier fand sich keine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Betreuungsgeld soll an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und somit nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Im ersten Jahr beträgt die Leistung 100 €, von August 2014 an 150 € im Monat.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 05.12.2012, BGBl 2012 I 2474
Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013) v. 05.12.2012, BGBl 2012 I 2446
Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG) v. 05.12.2012, BGBl 2012 I 2431
Gesetz zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes v. 05.12.2012, BGBl 2012 I 2436
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drs. 17/11840 v. 12.12.2012
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drs. 17/11843 v. 12.12.2012
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG), Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs. 17/11894 v. 12.12.2012
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drs. 17/11841 v. 12.12.2012
Jahressteuergesetz 2013, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drs. 17/11844 v. 12.12.2012
Gesetz zum Abbau der kalten Progression, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drs. 17/11842 v. 12.12.2012

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 18.12.12